Hauspersonal

Arbeitnehmer, die vor allem in Privathaushalten tätig sind, um Haus- und Familienarbeiten auszuführen
(Weitergeleitet von Zugehfrau)

Hauspersonal bezeichnet Arbeitnehmer, die vor allem in Privathaushalten tätig sind, um Haus- und Familienarbeiten auszuführen.

Hausangestellte in den Vereinigten Staaten im Jahr 1914

Tätigkeit

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Eine Haushaltshilfe erbringt in einem fremden Haushalt Haus- und Familienarbeiten, die sonst von den Haushaltsmitgliedern selbst ausgeführt werden.

Dazu gehören beispielsweise:

  • Lebensmittel einkaufen und einlagern
  • Essen zubereiten
  • Wäschereinigung
  • Reinigung und Pflege der Wohnung und des Inventars

Dazu können auch Tätigkeiten kommen, die sich mit anderen Berufsfeldern überlagern:

  • Beaufsichtigung und Erziehung von Kindern
  • Grundversorgung von kranken oder behinderten Personen
  • Versorgung von Haustieren oder Mithilfe in (kleineren) landwirtschaftlichen Betrieben.

Begriffe und Ausprägungen

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Für Hauspersonal sind viele Begriffe verbreitet: Haushaltshilfe (vor allem bei geringfügiger Beschäftigung), Dienstmädchen, Domestiken (veraltet), Hilfskraft im Haushalt, Hausangestellter, Haustochter oder umgangssprachlich scherzhaft auch „Perle“. In der Hotellerie wird von Hauspersonal gesprochen, wenn nicht der Service in der Gastronomie gemeint ist. Die Verbreitung der verschiedenen Begriffe variiert auch regional, so wird z. B. in Österreich gerne von der Zugehfrau als Besorgerin gesprochen. Wird ein Koch in einem Privathaushalt dauerhaft beschäftigt, wird er Privatkoch genannt.

Bei Haushalten mit zwei oder mehreren Kräften spricht man dann auch von einer hauswirtschaftlichen Erstkraft und Zweitkraft (z. B. Hausdame, aus der Berufsgruppe: hauswirtschaftliche Bereichsleiterin) oder einer Kraft, die den Haushalt leitet, wie z. B. ein Butler. Zum Beispiel als Erstkraft die Haushälterin und als Zweitkraft die Zugehfrau oder auch Reinemachefrau/Putzfrau oder Haushaltshilfe genannt.

Zugehfrauen

Als Zugehfrau (Pendant: Dienstmann) bezeichnet man Hauspersonal und Haushaltshilfen. Der Begriff stammt aus der Zeit vor der technischen Revolution, als vornehme Haushalte für zahlreiche Tätigkeiten Hauspersonal beschäftigten (Wäscherinnen, Putzfrauen, Kutscher, Gärtner etc.), um den Teil des Personals zu bezeichnen, der anders als etwa die Dienstboten nicht mit im Haushalt des Arbeitgebers lebte, also „zum Dienst ging“. Dadurch wichen häufig auch die Uniformvorschriften der Zugehfrauen (und Dienstmänner) von denen der Dienstboten ab. Heutzutage findet der Begriff etwa noch im bairischen Sprachraum – vor allem in der Form Zugeherin – als Synonym für Putzfrau oder Heimhilfe Anwendung.

Qualifikation

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Meist wird in diesem Bereich von gering qualifizierter Arbeit ausgegangen. Dies berücksichtigt jedoch nicht, dass es sich beispielsweise bei der Reinigung um physisch schwere Arbeit handelt, für deren Ausübung hygienische, arbeitstechnische und ergonomische Kenntnisse erforderlich sind. Eine zugrundeliegende Erfahrung durch „Familienarbeit“ im eigenen Haushalt wird implizit vorausgesetzt, wird aber nicht als tatsächliche Qualifizierung anerkannt.[1] Wichtig sind für den Arbeitgeber Ehrlichkeit und Verschwiegenheit der beschäftigten Personen, da diese Zutritt zu nahezu allen Wohnräumen erhalten und zwangsläufig Einblicke in das Privatleben ihrer Arbeitgeber haben.

Eine systematische Qualifizierung und berufsbegleitende Weiterbildung von in Privathaushalten beschäftigten Personen sind bisher nicht die Regel. Dies wird auch für das schlechte Image des so beschäftigten Personenkreises mitverantwortlich gemacht, was auch das Interesse potenzieller Arbeitnehmer und Dienstleistungskunden dämpfe. Bei Dienstleistungszentren unterliegt die Durchführung von Aus- und Weiterbildung dem Ermessen des Unternehmens.

Internationale Übereinkommen

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Im Jahr 2011 beschloss die Internationale Arbeitsorganisation das ILO-Übereinkommen Nr. 189 über menschenwürdige Arbeit für Hausangestellte und die zugehörige Empfehlung 201. Es wurde von zahlreichen Staaten ratifiziert, darunter 2013 von Deutschland und 2014 von der Schweiz.[2]

Siehe auch

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Literatur

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  • Lore Blosser-Reisen u. a.: Grundlagen der Haushaltsführung. Eine Einführung in die Wirtschaftslehre des Haushalts. 3. Auflage. Schneider Verlag, Hohengehren 1980, ISBN 3-87116-208-6.
  • Lore Blosser-Reisen: Handlungsspielräume und Grenzen der selbständigen Haushaltsführung im Alter. Ein Beitrag zur Bestimmung des Hilfenbedarfs. In: Zeitschrift für Gerontologie. Band 15, 3, 1982, S. 142–149.
  • Lore Blosser-Reisen u. a.: Altern: Integration sozialer und gesundheitlicher Hilfen. Huber, Bern 1997, ISBN 3-456-82812-8.
  • Daniela Bergdolt, Katharina Högel: Tagesmütter, Haushaltshilfen, Au-pairs. Rechtlicher Rat und praktische Tipps. DTV-Beck, München 2000, ISBN 3-423-05673-8.
  • Maik-Carsten Begemann: Die Inanspruchnahme von Dienstleistungszentren zur Unterstützung im Privathaushalt. Hamburg 2007, ISBN 978-3-8300-2723-2.
  • Regula Bochsler, Sabine Gisiger: Dienen in der Fremde: Dienstmädchen und ihre Herrschaften in der Schweiz des 20. Jahrhunderts. Zürich 1989, ISBN 3-905278-41-3.
  • Eva Karnofsky: Besenkammer mit Bett: das Schicksal einer illegalen Hausangestellten in Lateinamerika. Horlemann, Bad Honnef 2005, ISBN 3-89502-200-4.
  • Helma Lutz: Vom Weltmarkt in den Privathaushalt. Die neuen Dienstmädchen im Zeitalter der Globalisierung. Leske und Budrich, Opladen 2007, ISBN 978-3-86649-157-1.
  • Heinrich Prinz Reuß: Der korrekte Diener – Handbuch für Herrschaften und deren Diener. Berlin 1900 (Nachdruck 2007, ISBN 978-3-8334-9463-5).
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Wiktionary: Hauspersonal – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

Einzelnachweise

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  1. fernuni-hagen.de
  2. Ratifications of C189 – Domestic Workers Convention, 2011 (No. 189). In: ILO. Abgerufen am 17. September 2021 (englisch).