Élément légal
Begriff im französischen Strafrecht
Als élément légal bezeichnet man im Strafrecht Frankreichs eine Voraussetzung der Strafbarkeit. Das élément légal gilt dabei als Ausprägung des Verfassungsgrundsatzes vom principe de légalité (~ Gesetzlichkeitsprinzips). Die französische Lehre prüft das Vorliegen des élément légal in zwei Schritten: 1. Liegt eine Rechtsvorschrift vor, die das zu prüfende Verhalten pönalisiert? und 2. Liegen Umstände vor, die die Anwendbarkeit der Vorschrift hindern?
Literatur
Bearbeiten- Volker Helmert: Der Straftatbegriff in Europa. Duncker & Humblot, Berlin 2011, C. Der Straftatbegriff in Frankreich, S. 128–165.