Liste der Vertretungsbehörden der Republik Österreich

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In 93 Staaten (Stand März 2022)[1] unterhält das österreichische Außenministerium Botschaften. Daneben gibt es Generalkonsulate, Honorarkonsulate und Kulturforen, sowie Ständige Vertretungen bei Internationalen Organisationen.

Karte mit den Sitzländern österreichischer Vertretungsbehörden weltweit (die Anzahl der Länder, bei denen Österreich akkreditiert ist, ist viel größer, weil etliche Botschafter für mehrere Staaten zuständig sind, insbesondere in Afrika.)

Gerade bei Österreich sind nicht alle Vertretungen auch wirklich Auslandsvertretungen im engeren Sinne, weil Österreich auch bei einigen internationalen Stellen in Wien akkreditiert ist.

2022 unterhielt Österreich diplomatische Beziehungen zu 196 (der 206) Staaten, Botschaften bestehen jedoch nur in 93 Ländern. Daneben gibt es[1]:

Mit der Reform 2015–2018 entstanden einige Botschaften neu, dabei wurden einige wenig frequentierten Botschaften in Ländern mit anderweitig guten Kontakten durch solche in politisch zukünftig wichtigen Regionen ersetzt, für eine „effiziente Vertretung österreichischer Interessen in einem veränderten geopolitischen Umfeld in Europa und der Welt“.[2]

Rechtsgrundlagen

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Der auswärtige Dienst Österreichs ist Teil des Allgemeinen Verwaltungsdienstes des Bundes und untersteht dem Außenministerium. Geregelt sind Aufgaben und Organisation des auswärtigen Dienstes im gleichnamigen Statut von 1999.[3] Er umfasst „Botschaften, Gesandtschaften, Ständige Vertretungen Österreichs bei der Europäischen Union und anderen zwischenstaatlichen Einrichtungen sowie bei internationalen Organisationen und bei internationalen Konferenzen, Missionen bei internationalen Organisationen und bei internationalen Konferenzen sowie Delegationen bei Internationalen Konferenzen oder anderen völkerrechtlichen Einrichtungen, Generalkonsulate und Konsulate(§ 4 Z.1), und auch die Leitung „der österreichischen Kulturinstitute und anderer vom Bundesminister für auswärtige Angelegenheiten zwecks Wahrnehmung bestimmter Aufgaben im Ausland eingerichteter Dienststellen“ (§ 4 Z.2, Österreichisches Kulturforum, Außenwirtschaft Österreich u. a.).

Zum auswärtigen Dienst gehören auch die Vertretungen an internationale Organisationen in Österreich. Am Ministerium ist ein Generalsekretär für auswärtige Angelegenheiten,[4] und ein Generalinspektor tätig,[5] eine Auslandsvertretung stellt eine Dienststelle des Ministeriums dar und untersteht einem Dienststellenleiter (bei Vakanz einem Geschäftsträger ad interim, § 4 Z.3), mit einem Kanzler für die zusammenfassende Behandlung der administrativ-technischen und haushaltsmäßigen Angelegenheiten (§ 5). Auslandsvertreter haben besondere Dienstpflichten (§ 18,19) und werden im Rotationsprinzip besetzt (§ 15).[6]

Im Folgenden eine Liste (Stand März 2022) aller Vertretungsbehörden Österreichs[7] mit Ausnahme von Honorarkonsulaten, sofern sie nicht Sitz einer wichtigen weiteren Institution sind.

St.V. … Ständige Vertretung, siehe unten
OEZA … Österreichische Entwicklungszusammenarbeit/ADA

Nord- und Mittelamerika

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Südamerika und Karibik

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Naher Osten

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Australien und Ozeanien

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Ständige Vertretungen bei Internationalen Organisationen

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Sonstige Vertretungen

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Siehe auch

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Literatur

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Einzelnachweise

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  1. a b Außenministerium der Republik Österreich: Welche Arten von Vertretungen gibt es? Abgerufen am 23. März 2022.
  2. a b c d Verwaltungsreform – Übersicht gemäß § 42 Abs. 4 BHG 2013. (PDF; 481 kB) BMF, Dezember 2015, Strukturreform (Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres), S. 17 ff (pdf, bmf.gv.at);
    Anfrage des Abgeordneten Dr. Johannes Hübner und weiterer Abgeordneter an den Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres; betrifft: Strukturreform österreichischer Vertretungsbehörden innerhalb und außerhalb der EU. 7264/J XXV. GP, Eingelangt 26. November 2015 (Parlamentarische Materialien, parlament.gv.at);
    Botschaften: Vom Baltikum nach Georgien. In: Die Presse online, 26. Juni 2015;
    Österreich schließt Botschaften im Baltikum. In: Der Standard online, 26. Juni 2015;
    Kurz mauert bei Einsparungen. In: Wiener Zeitung online, 10. September 2015.
  3. Bundesgesetz über Aufgaben und Organisation des auswärtigen Dienstes - Statut StF: BGBl. I Nr. 129/1999
  4. Geschäftseinteilung – BMEIA, Außenministerium Österreich. Abgerufen am 16. Februar 2021.
  5. Geschäftseinteilung – BMEIA, Außenministerium Österreich. Abgerufen am 16. Februar 2021.
  6. RIS - Aufgaben und Organisation des auswärtigen Dienstes – Statut - Bundesrecht konsolidiert, Fassung vom 23.03.2022. Abgerufen am 23. März 2022.
  7. Verzeichnis der Österreichischen Vertretungsbehörden weltweit. In: bmeia.gv.at. Außenministerium Österreich, 23. März 2022, abgerufen am 23. März 2022.
  8. Aruba, Bonaire, Curacao, Saba, Sint Eustatius und Sint Maarten
  9. a b c d e Amtsbereich von Harare (Angola, Malawi, Mosambik, Sambia, Simbabwe) wurde auf Pretoria und Nairobi verteilt. Pretoria: Die Botschaft. In: bmeia.gv.at. Abgerufen am 17. Januar 2012.
  10. Côte d’Ivoire. (Memento vom 21. September 2014 im Internet Archive) reisewarnungen.net, abgerufen am 16. Februar 2016.
  11. Die Österreichische Botschaft in Bagdad wurde aus Sicherheitsgründen geschlossen. Die konsularischen Agenda für den Amtsbereich Irak werden von der Österreichischen Botschaft Amman wahrgenommen. Irak, bmeia.gv.at → Bürgerservice → Reiseinformation (abgerufen 2012).
  12. Österreich verfolgt – wie die ganze EU – die „Ein-China-Politik“, und unterhält keinerlei diplomatische Beziehungen zu Taiwan; das Büro ist keine diplomatische Vertretungsbehörde; Österreichische Vertretungsbehörden → Taiwan (Chinesisch Taipeh), bmeia.gv.at (abgerufen im Februar 2016); Österreich Büro Taipei (Memento des Originals vom 5. März 2016 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.bmeia.gv.at (auf bmeia.gv.at).