6,5 × 57 mm

für die Jagd entwickelte Kugelpatrone

Die 6,5 × 57 mm ist eine für die Jagd entwickelte Kugelpatrone. Mit ihrem Geschossdurchmesser von 6,5 mm erreicht sie, wie die Patrone 6,5 × 55 mm, das in Deutschland für die Hochwildjagd geforderte Mindestkaliber.[3]

6,5 × 57 mm
Allgemeine Information
Kaliber 6,5 × 57 mm[1][2]
Hülsenform Randlos mit Auszieherrille
Maße
Hülsenschulter ⌀ 10,94 mm
Hülsenhals ⌀ 7,65 mm
Geschoss ⌀ .264", 6,70 mm
Patronenboden ⌀ 11,95 mm
Hülsenlänge 56,7 mm
Patronenlänge 82 mm
Gewichte
Geschossgewicht 85–160 grain, 5,5–10,4 g
Pulvergewicht 2,66–3,05 g
Technische Daten
Geschwindigkeit v0 745–1010 m/s
max. Gasdruck 3900 Bar
Geschossenergie E0 2500–2805 J
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Verwendung

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Die 6,5×57-mm-Munition ist für Reh- oder Hochwild geeignet. Die Munition zeichnet sich dadurch aus, dass auch stärkeres Wild erlegt werden kann. Besonders gut ist sie mit dem 6-Gramm-Teilmantelgeschoss von RWS für Gämse geeignet,[4] da die Gamsjagd normalerweise im Gebirge stattfindet und die 6,5 × 57 mit dem 6-Gramm-Teilmantelgeschoss eine sehr gestreckte Flugbahn aufweist und somit präzises Schießen auch über die im Gebirge üblichen weiten Entfernungen ermöglicht.

Ausführung

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Für Kipplaufgewehre gibt es die Randpatrone 6,5 × 57 R. Hersteller sind zurzeit Sellier & Bellot,[5] Hirtenberger und RWS. Das Geschossgewicht der derzeit marktüblichen Standardpatronen im Kaliber 6,5 × 57 mm beginnt bei sechs Gramm (aufwärts). Die günstigste Einschussentfernung liegt hier bei 160 Metern. Die Mündungsgeschwindigkeit variiert und liegt je nach Hersteller zwischen 775 m/s (Sellier & Bellot) bis 935 m/s (RWS), oder sogar über 1000 m/s bei Kupfervollgeschossen in Handladung bei einer Mündungsenergie von ca. 2500 Joule.[5] Nachteilig kann sich bei dieser Patrone der lange Übergang (30 mm) bei leichten und somit kurzen Geschossen in Bezug auf die Präzision auswirken (langer rotationsloser Geschossweg oder sogar Freiflug). Lange, schwere Geschosse (ca. 10 g) fliegen in der Regel besser.

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Einzelnachweise

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  1. C.I.P. 6,5 x 57 (Online-PDF 35,4 kB) (Memento vom 13. Juli 2017 im Internet Archive)
  2. DEVA Wiederladen, 5. Auflage 2005, ISBN 3-00-016629-7, S. 290
  3. Bundesjagdgesetz § 19 Absatz 1 Nr. 2 b – Sachliche Verbote
  4. Allgemeine Informationen bei Lutz Moeller (vormals Lima Wiederladetechnik) (Memento vom 17. Februar 2010 im Internet Archive)
  5. a b Produktseite der Munition des Herstellers (Memento vom 4. März 2009 im Internet Archive)