AFS-Übereinkommen

Internationales Übereinkommen über die Beschränkung des Einsatzes von TBT-haltigen Unterwasseranstrichen

Das Internationale Übereinkommen von 2001 über die Beschränkung des Einsatzes schädlicher Bewuchsschutzsysteme auf Schiffen (englisch International Convention on the Control of Harmful Antifouling Systems on Ships, 2001, deutsch AFS-Übereinkommen) ist ein internationales Übereinkommen der IMO und verbietet den Einsatz von TBT-haltigen Unterwasseranstrichen. Das AFS-Übereinkommen ist seit dem 17. September 2008 in Kraft.[1]

Alle Schiffe mit einer Bruttoraumzahl von 400 und mehr, die in internationaler Fahrt eingesetzt werden, müssen über einen TBT-freien Unterwasseranstrich verfügen.

Verstöße gegen das AFS-Übereinkommen werden in Deutschland durch die See-Umweltverhaltensverordnung als Ordnungswidrigkeiten geahndet.

Einzelnachweise

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  1. Status of Treaties (Memento des Originals vom 12. Juli 2017 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.imo.org, International Maritime Organization, 11. Oktober 2017. Abgerufen am 13. Oktober 2017.
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