Abbruchzange
Eine Abbruchzange[1][2] (auch Abbruchschere, Betonzange oder Betonschere[3]) ist ein Abbruchwerkzeug, um Stahlbetonbauteile von Bauwerken ohne den Einsatz von Sprengmitteln zerstören zu können. Die Abbruchzange ist meist aus massivem und besonders gehärtetem Stahl gefertigt. Dabei wird die Abbruchzange durch die Hydraulik eines Hydraulikbaggers betrieben.[4]
Die Abbruchzange bricht den Beton der Stahlbetonbauteile durch hydraulisch erzeugten Druck. Dieser hydraulische Druck wird durch das hydraulische System des Baggers über das Leitungssystem zur Verfügung gestellt. Neben den Zähnen hat die Abbruchzange zusätzlich eine Schneide zum gleichzeitigen Durchtrennen der Bewehrung. Die Abbruchzange erinnert von der Form und der Anordnung der Schneidezähne an fleischfressende Dinosaurier.
Abbruchzangen gibt es je nach Anforderung in verschiedenen Größen und Ausformungen. Dabei haben typische Abbruchzangen für 25-t-Bagger ca. 2 t bis 5 t Gewicht und entwickeln etwa 2 MN Brechkraft an den Messern bei einem Betriebsdruck von ca. 350 bar.[4]
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Abbruchzange in Arbeit
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Eine sechs Tonnen schwere Abbruchzange an einem Kranausleger kam beim Abbruch des Schornsteins vom Heizkraftwerk Dresden-Reick zum Einsatz (24. März 2018)
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Arbeit der Abbruchzange am Schornstein des Heizkraftwerk Dresden-Reick (24. März 2018)
Alternative Werkzeuge
BearbeitenEine andere Möglichkeit, bei Arbeiten in geringer Höhe, ist es, mit einem Hydraulikhammer zuerst die Stahlteile frei zu klopfen. Diese Stahlteile werden dann mit den Schneiden der hydraulischen Abbruchzange oder einem hydraulischen Pulverisierer in transportfähige Teile durchtrennt.
Weblinks
BearbeitenEinzelnachweise
Bearbeiten- ↑ Eine Branche verliert ihr Wahrzeichen. In: handelsblatt.com. dpa, 5. Juni 2017, abgerufen am 8. Oktober 2021.
- ↑ Helmut Rohm: Betonbröseler arbeitet in der Lepser Straße. In: volksstimme.de. 31. Juli 2014, abgerufen am 8. Oktober 2021.
- ↑ Abriss von Vier-Tore-Hotel. In: welt.de. 28. September 2016, abgerufen am 8. Oktober 2021.
- ↑ a b 45.750 Kubikmeter Krankenhaus müssen weg. In: rp-online.de. 1. Oktober 2019, abgerufen am 8. Oktober 2021.