Abfall-Zwischenlager Würgassen

Lager für schwach- und mittelradioaktive Abfälle am Standort des Kernkraftwerks Würgassen

Das Abfall-Zwischenlager Würgassen (AZW; ehemals Transportbereitstellungshalle Würgassen (TBH-KWW)) ist ein Lager für schwach- und mittelradioaktive Abfälle am Standort des Kernkraftwerks Würgassen.

Abfall-Zwischenlager Würgassen (AZW)
Abfall-Zwischenlager Würgassen (Nordrhein-Westfalen)
Abfall-Zwischenlager Würgassen (Nordrhein-Westfalen)
Koordinaten 51° 38′ 21″ N, 9° 23′ 37″ OKoordinaten: 51° 38′ 21″ N, 9° 23′ 37″ O
Höhe 10 m
Land: Deutschland Deutschland
Daten
Eigentümer: BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung
Betreiber: BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung
Einlagerungsbeginn: 1981
Einlagerungsende: 2045
Lagerart: Zwischenlager
Lagertyp: Trockenlager
Konditionierung: nein
Maximale Radioaktivität: 4 × 1013 Bq
Website: [1]
Stand: 19.08.2024
Die Datenquelle der jeweiligen Einträge findet sich in der Dokumentation.

Geschichte

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Die Transportbereitstellungshalle wurde im Jahr 1981[1] (andere Quelle: 1982[2]) vom Betreiber des Kernkraftwerkes, der PreussenElektra, in Betrieb genommen[1] und wird entsprechend der Umgangsgenehmigung nach § 7 StrlSchV vom 28. Dezember 2005[3] seit 2007[4] (andere Quelle: 2006[2]) als Zwischenlager betrieben.[2] Seit dem 1. Januar 2020 ist die BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung die Betreibergesellschaft des AZW.[4]

Die Genehmigung ist bis 2045 befristet.[5] Das Lager ist bereits heute voll und hat keine Aufnahmekapazität mehr.[6] Auf dem Gelände des Kernkraftwerkes existiert noch ein weiteres Zwischenlager, welches im ehemaligen UNS (Unabhängiges-Notkühl-System)-Gebäude des Kraftwerks untergebracht ist. Es wird von der PreussenElektra mit einer Genehmigung bis Ende 2033 betrieben.

Das Lager ist etwa 40 m lang, 21 m breit und 10 m hoch[7] und für ein Aktivitätsinventar von bis zu 4 × 1013 Bq genehmigt. Dort werden radioaktive Abfälle aus dem Betrieb und Rückbau des Kernkraftwerkes Würgassen gelagert (3992,8 Mg in 311 Gebinden).[8]

Meldepflichtige Ereignisse

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Bisher kam es zu keinen meldepflichtigen Ereignissen nach der Atomrechtlichen Sicherheitsbeauftragten- und Meldeverordnung.[6]

Einzelnachweise

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  1. a b Themenschwerpunkt. Preussenelektra, 1. Mai 2021, abgerufen am 19. August 2024.
  2. a b c Preussen Elekta (Hrsg.): Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Land- und Abfallwirtschaft. TOP 2: Transport und Einlagerung von Fremdabfällen in die Bereitstellungshalle am Kernkraftwerk Grafenrheinfeld. 5. Mai 2024 (landkreis-schweinfurt.de [PDF]).
  3. Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode (Hrsg.): Unterrichtung durch die Bundesregierung. Bericht der Bundesregierung für die achte Überprüfungskonferenz im März 2025 zur Erfüllung des Gemeinsamen Übereinkommens über die Sicherheit der Behandlung abgebrannter Brennelemente und über die Sicherheit der Behandlung radioaktiver Abfälle. 20. Juni 2024 (BT-Drs. 20/11911).
  4. a b Würgassen. In: Zwischenlager.info. BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung, abgerufen am 19. August 2024.
  5. Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (Hrsg.): Verzeichnis radioaktiver Abfälle (Bestand zum 31. Dezember 2019 und Prognose). Januar 2021 (bmuv.de [PDF]).
  6. a b Themenschwerpunkt. Preussenelektra, 1. Mai 2021, abgerufen am 19. August 2024.
  7. Würgassen. In: Zwischenlager.info. BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung, abgerufen am 19. August 2024.
  8. https://www.bund.net/fileadmin/user_upload_bund/publikationen/atomkraft/atomkraft_zwischenlager_atommuell_studie_2021.pdf