Ablach, Baggerseen und Waltere Moor

FFH-Schutzgebiet in Baden-Württemberg

Das Gebiet Ablach, Baggerseen und Waltere Moor ist ein mit Verordnung vom 1. Januar 2005 durch die Regierungspräsidien Freiburg und Tübingen nach der Richtlinie 92/43/EWG (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie) angemeldetes Schutzgebiet (Schutzgebietskennung DE-8020-341) im Süden des deutschen Landes Baden-Württemberg. Mit Verordnung des Regierungspräsidiums Freiburg zur Festlegung der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung vom 25. Oktober 2018 wurde das Schutzgebiet festgelegt.

FFH-Gebiet
„Ablach, Baggerseen und Waltere Moor“
Sauldorfer Baggerseen

Sauldorfer Baggerseen

Lage Landkreise Konstanz und Sigmaringen, Baden-Württemberg, Deutschland
Kennung DE-8020-341
WDPA-ID 555522085
Natura-2000-ID DE8020341
FFH-Gebiet 5,137 km²
Geographische Lage 47° 57′ N, 9° 5′ OKoordinaten: 47° 56′ 36″ N, 9° 5′ 26″ O
Ablach, Baggerseen und Waltere Moor (Baden-Württemberg)
Ablach, Baggerseen und Waltere Moor (Baden-Württemberg)
Einrichtungsdatum 1. Januar 2005
Verwaltung Regierungspräsidien Freiburg und Tübingen
Besonderheiten vier Teilgebiete
Waltere Moor

Das rund 514 Hektar (ha) große Schutzgebiet „Ablach, Baggerseen und Waltere Moor“ gehört naturräumlich zu den Donau-Ablach-Platten. Seine vier Teilgebiete erstrecken sich zum größten Teil entlang des Ablachtals in zwei Landkreisen, drei Gemeinden und einer Stadt:

Schutzzweck

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Wesentlicher Schutzzweck ist die Erhaltung des Waltere Moors – das westlichste Übergangsmoor Oberschwabens, des Flusslaufs der Ablach mit ihren Seitengewässern sowie eines kleinen Auenbereichs südlich von Meßkirch.[1]

Lebensräume

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Die Vielfalt von trockenen und feuchten Lebensraumtypen im Schutzgebiet wird unter anderem mit „kalkreichen, nährstoffarmen Stillgewässern mit Armleuchteralgen“, „natürlichen, nährstoffreichen Seen“, „Fließgewässer mit flutender Wasservegetation“, „Pfeifengraswiesen“, „mageren Flachland-Mähwiesen“, „Übergangs- und Schwingrasenmooren“ sowie „Auenwäldern mit Erlen, Eschen, Weiden“ beschrieben.

Lebensraumklassen

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Nichtwaldgebiete mit hölzernen Pflanzen, Gestrüpp usw.
  
1 %
Laubwald
  
10 %
Mischwald
  
16 %
Nadelwald
  
15 %
Feuchtes und mesophiles Grünland
  
25 %
Binnengewässer, fließend und stehend
  
20 %
Moore, Sümpfe, Uferbewuchs
  
4 %
trockengelegtes Gelände
  
1 %
Binnenlandfelsen, Geröll- und Schutthalden, Sandflächen
  
1 %
anderes Ackerland
  
6 %
Sonstige (Städte, Straßen, Deponien, Gruben, Industriegebiete)
  
1 %

Zusammenhängende Schutzgebiete

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Mit dem FFH-Gebiet „Ablach, Baggerseen und Waltere Moor“ sind der „Naturpark Obere Donau“ sowie die NaturschutzgebieteWaltere Moor“ (3.157 und 4.133), „Schwackenreuter Baggerseen-Rübelisbach“ (3.273 und 4.314) und „Sauldorfer Baggerseen“ (3.198 und 4.235) als zusammenhängende Schutzgebiete ausgewiesen.

Flora und Fauna

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Folgende, im Anhang II der Richtlinie 92/43/EWG aufgeführte, Tierarten sind im Schutzgebiet erfasst: Bachmuschel (Unio crassus), Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling (Maculinea nausithous), Gelbbauchunke (Bombina variegata) und Groppe (Cottus gobio).

Siehe auch

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Einzelnachweise

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  1. Steckbrief des FFH-Gebietes im Schutzgebietsverzeichnis der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg
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Commons: FFH-Gebiet Ablach, Baggerseen und Waltere Moor – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien