Unter absichtlichen bzw. beabsichtigten Fehlern versteht man Fehler, die mit einer bestimmten konstruktiven oder destruktiven Absicht verursacht werden.

Allgemeines

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Die meisten Fehler entstehen durch ungewollte, unabsichtigte Handlungen, Duldungen oder Unterlassungen, beispielsweise durch mangelnde Konzentration. Werden jedoch Fehler wissentlich verursacht und Fehlerfolgen in Kauf genommen, liegt ein absichtlicher Fehler vor, sei es in guter oder böser Absicht.

Zwecke absichtlicher Fehler können sein:

Absichtliche Fehler können beim Entwurf, bei der Herstellung oder im Betrieb begangen werden.

Beispiele

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Beispiele absichtlicher Fehler mit bösen Absichten sind Fälschungen aller Art, absichtlich verbreitete Viren, E-Mail-Spam, Phishing oder Spoofing unter Ausnutzung bekannter Sicherheitslücken.

Einzelnachweise

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  1. Klaus Echtle: Fehlertoleranzverfahren. 1990, S. 8