Absolutorium

Zertifikat oder Abschlusszeugnis des Gymnasiums oder der Hochschule

Als Absolutorium (mitunter auch: Absolutōrium; lateinisch)[1] wurden im deutschen Sprachraum offiziell anerkannte Abschlusszeugnisse des Gymnasiums (Reifezeugnis, Gymnasial-Absolutorium[2] oder Maturitätszeugnis,[3] heute: Abitur) und der Hochschule (Universitäts-Absolutorium, heute z. B.: Staatsexamen) bezeichnet. Sie wurden am Ende eines Ausbildungsganges nach einer Prüfung erteilt und waren die Voraussetzung zur Zulassung zum Studium (auch zum einjährig-freiwilligen Dienst bei Heer und Flotte) bzw. zur Berufsausübung/Titelführung. An den Technische Hochschulen war das Absolutorium der Vorläuft des Diplom-Ingenieurs.

Absolutorium aus dem Jahr 1890 – Technische Hochschule München

In Österreich sowie einigen Ländern (z. B. Polen, Tschechische Republik) wird der Begriff auch heute noch in der Hochschulausbildung verwendet. In Polen bezeichnet der Begriff auch die Entlastung von juristischen Einzel- oder Kollegialorganen.

Einzelnachweise

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  1. Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 1, Leipzig 1905, S. 54
  2. F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1994–1996, 1. Band, S. 47 (→ Abiturienten)
  3. Meyers Konversationslexikon 1888, Verlag des bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, 4. Auflage, 1885–1892, S. 5674 (→ Entlassungsprüfung)