Als Abwurfstange[1] oder Abwurf bezeichnet man in der Jägersprache das abgeworfene Geweih von Cerviden. Finden sich zwei Abwurfstangen vom selben Stück, werden die Abwurfstangen Passstangen genannt.[2] Der Abwurf ist Eigentum des Jagdausübungsberechtigten. Nach § 15 des deutschen Bundesjagdgesetzes bedarf es Zum Sammeln von Abwurfstangen […] nur der schriftlichen Erlaubnis des Jagsausübungsberechtigten.[3] Das unerlaubte Sammeln erfüllt gemäß § 292 Strafgesetzbuch den Straftatbestand der Wilderei.[4] In Österreich ist das unberechtigte Sammeln von Abwurfstangen ein Eigentumsdelikt nach § 137 Strafgesetzbuch (StGB).[5] In der Schweiz ist das Sammeln von Abwurfstangen, außer zu bestimmten Jahreszeiten in Wildschutzzonen, erlaubt.
Literatur
Bearbeiten- Ilse Haseder, Gerhard Stinglwagner: Knaurs Großes Jagdlexikon. Weltbild-Verlag, Augsburg 2000, ISBN 3-8289-1579-5.
Einzelnachweise
Bearbeiten- ↑ Haseder, S. 20.
- ↑ Jägersprache. In: jagd.it. Südtiroler Jagdportal, abgerufen am 13. Dezember 2024.
- ↑ § 15 Bundesjagdgesetz. In: bundesrecht.juris.de, abgerufen am 26. Februar 2018.
- ↑ § 292 Strafgesetzbuch: „Jagdwilderei (1) Wer unter Verletzung fremden Jagdrechts oder Jagdausübungsrechts 1. dem Wild nachstellt, es fängt, erlegt oder sich oder einem Dritten zueignet oder 2. eine Sache, die dem Jagdrecht unterliegt, sich oder einem Dritten zueignet, beschädigt oder zerstört, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“
- ↑ Jagdrecht Österreich. ( vom 22. November 2008 im Internet Archive) In: noe.gv.at, abgerufen am 26. Februar 2018.