Accidentalia negotii

juristischer Fachbegriff für die Nebenabreden eines Vertrages

Accidentalia negotii (lat.) ist ein juristischer Fachbegriff für die Nebenabreden eines Vertrages.[1]

Accidentalia negotii schließen an die wesentlichen Vertragsbedingungen, die essentialia negotii an. Diese charakterisieren die den Vertragstyp umfassenden Mindestabreden. Im Rahmen der essentialia negotii müssen die Vertragsparteien eines Kaufvertrages zumindest über die Kaufsache und den Kaufpreis eine Einigung erzielen, bei einem Mietvertrag muss eine Einigung über die Mietsache und den Mietzins erzielt werden. Weitere Absprachen, etwa Lieferbedingungen, sind für den wirksamen Vertragsschluss grundsätzlich nicht notwendig, sie zählen daher zu den Nebenabsprachen, die accidentalia negotii. Wie bei den Mindestabsprachen über die Hauptleistung, muss auch bei den Nebenabreden vollständig Konsens durch übereinstimmende Willenserklärungen vorliegen. Einigungsmängel werden gemäß § 154, § 155 BGB gelöst.

Siehe auch

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Einzelnachweise

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  1. Hans Brox, Wolf-Dietrich Walker: Allgemeiner Teil des BGB, 42. Aufl., München 2018, § 11, Rn. 13.