Aequitas

altrömischer Rechtsbegriff

Aequitas (lateinisch Gleichheit, Gleichmaß, Gelassenheit, Gleichmut) bezeichnete im römischen Recht die grundlegenden Prinzipien der Gerechtigkeit und Billigkeit, über die moralische und ethische Vorstellungen in das geltende Recht einflossen.[1] Sie wurden auf Münzen der römischen Republik als Göttin Justitia dargestellt. Auf Münzen der Kaiserzeit häuften sich die Darstellungen etwa seit der Mitte des 1. Jahrhunderts n. Chr. Auf den Darstellungen hält sie eine Waage, ein Füllhorn und ein Zepter.

Justitia (li.) auf dem Revers mit Waage und Füllhorn

Als persönliche Tugend bezeichnet Aequitas den Gleichmut, vermöge dessen ein Römer auch in äußerst kritischen oder aufwühlenden Situation die Würde (Dignitas) zu bewahren wusste.

Im englischen Recht hat sich aus dieser allgemeinen Gerechtigkeitsmaxime die rechtliche Kategorie der Equity entwickelt. Die Einzelfall-Gerechtigkeit wird der Rechtssicherheit durch formale Strenge des Rechts im Common Law gegenübergestellt.[2]

Literatur

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Einzelnachweise

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  1. Unterschiedliche Auffassungen bestehen darüber, ob aequitas ein „außerjuristisches Korrektiv“ darstellt (so Fritz Pringsheim) oder ob es sich um „die Fallanwendung der Rechtsidee“ (so Werner Flume) handelt oder mit Detlef Liebs gesprochen, ius und aequitas gar „Gegensätze“ sind; vgl. zum Aufriss, Jakob Fortunat Stagl: Recht und Billigkeit. Zur Geschichte der Beurteilung ihres Verhältnisses, in: Zeitschrift der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte (Romanistische Abteilung). Band 141, Heft 1, 2024. S. 652–656.
  2. Martin Illmer: Equity EuP 2009, abgerufen am 5. Juni 2021.