Luftfahrthandbuch
Das Luftfahrthandbuch (englisch Aeronautical Information Publication, in der Fliegersprache meist nur kurz AIP) ist ein standardisiertes Nachschlagewerk mit Luftfahrt-relevanten Informationen und Vorschriften. In der Regel gilt ein Luftfahrthandbuch für einen einzelnen Staat. Es ist jedoch grundsätzlich möglich, dass mehrere Länder eine gemeinsame AIP herausgeben.[1]
Herausgabe
BearbeitenLuftfahrthandbücher werden in der Regel in der Amtssprache des jeweiligen Landes und in englischer Sprache herausgegeben. Sie sind meist als Loseblattsammlung ausgeführt, sodass bei den regelmäßigen Überarbeitungen nur jene Seiten ausgetauscht werden müssen, bei denen Änderungen vorliegen. Jede einzelne Seite enthält dann das Datum ihrer Veröffentlichung bzw. des Inkrafttretens der Änderungen.[1]
In Deutschland erfolgt die Veröffentlichung des Luftfahrthandbuches durch das Büro der Nachrichten für Luftfahrer der Deutschen Flugsicherung (DFS), in Österreich durch Austro Control (im Bereich Aeronautical Information Management/Static Data Management) und in der Schweiz durch Skyguide.
Überarbeitungen, Berichtigungen und Ergänzungen
BearbeitenDauerhafte Änderungen des Luftfahrthandbuches wie Fehlerkorrekturen oder das Hinzufügen einer neuen Start- und Landebahn zum Abschnitt eines Flugplatzes werden in den regelmäßig erscheinenden Amendments (AMDT) veröffentlicht.[1]
Änderungen, die zwar nicht dauerhaft, aber doch für einen längeren Zeitraum gültig sind, werden in den Supplements (SUP) veröffentlicht.[1] Ein Beispiel dafür ist die temporäre Einrichtung einer ATZ um den Flugplatz Tannheim während des Tannkosh-Fly-In 2011.[2] Ist die Änderung nur von kurzer Dauer oder reicht die Zeit nicht zur Veröffentlichung eines Supplements, werden die Piloten mittels NOTAM informiert.[1]
Inhalt
BearbeitenIm Luftfahrthandbuch sind allgemeine Regeln und Verfahren im Detail beschrieben. Es enthält unter anderem Streckenpläne, Flugplatzkarten, An-/ und Abflugkarten sowie Angaben zu Funknavigationseinrichtungen und Flugplatzhinderniskarten.
Der Inhalt der AIP und dessen Struktur ist international durch die ICAO (Annex 15) vereinheitlicht. Er ist in die drei Teile General, En-Route und Aerodromes gegliedert, die wiederum mehrere Unterabschnitte haben.[3]
General (GEN)
BearbeitenDer Teil General, abgekürzt als GEN, enthält allgemeine Informationen zu Regelungen und Infrastruktur der Luftfahrt. Er ist in vier Hauptabschnitte gegliedert:[3]
- GEN 1: Nationale Regelungen und Anforderungen, darunter Informationen zu:
- verantwortlichen Behörden
- Ein- und Ausreise von Luftfahrzeugen, Besatzung, Passagieren und Fracht
- benötigter Ausstattung und Instrumentierung von Luftfahrzeugen
- Abweichungen von ICAO-Standards und -Prozeduren
- GEN 2: Tabellen und Codes, unter anderem zu:
- lokalen Maßeinheiten (inkl. Umrechnungstabellen)
- lokalen Messsystemen (Kalender, geodätisches Datum)
- in AIS-Publikationen verwendeten Abkürzungen
- Funknavigationshilfen
- lokalen Zeiten für Sonnenauf- und -untergang
- GEN 3: Übersicht über die Zuständigkeiten für:
- Flugberatungsdienst (AIS)
- Luftfahrtkarten
- Air Traffic Services
- Kommunikationsdienste
- Flugmeteorologie (z. B. METAR und VOLMET)
- Search and Rescue
- GEN 4: Informationen zu Gebühren für die Nutzung von Flugplätzen und Diensten
En-Route (ENR)
BearbeitenDer Teil En-Route, abgekürzt als ENR, enthält Informationen, die während des Fluges von Bedeutung sind. Er ist in sechs Hauptabschnitte gegliedert:[3]
- ENR 1: Allgemeine Regeln und Verfahren, darunter:
- Sichtflugregeln (VFR)
- Instrumentenflugregeln (IFR)
- Luftraumklassen
- Warteschleifen-, Ab- und Anflugverfahren
- Aufgabe von Flugplänen
- ENR 2: ATS-Lufträume:
- Fluginformationsgebiete (FIR, UIR)
- Nahverkehrsbereiche (TCA)
- Kontrollzonen um Militärflugplätze, sofern diese nicht im Teil AD beschrieben werden
- ENR 3: Luftstraßen
- ENR 4: Funknavigations-Systeme und -Stationen
- ENR 5: Navigationswarnungen, enthält detaillierte Informationen zu:
- Luftsperr-, Flugbeschränkungs- und Gefahrengebieten
- militärischen Übungsgebieten
- Luftfahrthindernissen
- Gebieten mit intensiver Nutzung durch Luftsportler
- Gebieten mit erhöhter Vogelschlaggefahr (Zugrouten, Nistgebiete, Vogelschutzgebiete)
- Gebieten mit sonstigen Gefahren (aktive Vulkane, Kernkraftwerke)
- ENR 6: Routenkarten (En-Route Charts)
Aerodromes (AD)
BearbeitenDer Teil Aerodromes, abgekürzt als AD, enthält Informationen zu Flugplätzen (ICAO: aerodrome) und Hubschrauberlandeplätzen (ICAO: heliport). Er ist in drei Hauptabschnitte gegliedert:[3]
- AD 1 enthält allgemeine Informationen, darunter:
- ein Index der Flugplätze mit Verweis auf die entsprechenden Seiten in Abschnitt AD 2 bzw. AD 3
- eine Beschreibung des nationalen Klassifizierungssystems für Flugplätze
- AD 2 und AD 3 enthalten Detailinformationen zu einzelnen Flugplätzen bzw. Heliports, geordnet nach dem jeweiligen ICAO-Code. Darunter befinden sich Informationen zu:
- Geographie (Flugplatzbezugspunkt, Höhe über dem Meeresspiegel bei Flugplatzbezugstemperatur, Ortsmissweisung etc.)
- Flugplatzbetreiber
- Betriebszeiten des Flugplatzes insgesamt und einzelner Bereiche wie Abfertigung, Luftaufsicht, Zoll
- Serviceeinrichtungen für den Flugbetrieb, z. B. Verfügbarkeit von Tankstellen, Enteisungseinrichtungen, Reparaturbetriebe oder Hangarplätze für fremde Luftfahrzeuge
- Serviceeinrichtungen für Passagiere, z. B. Verfügbarkeit von Hotels, Restaurants, medizinischen Einrichtungen, oder Banken in der Umgebung des Flugplatzes
- Vorfeldern und Rollbahnen (Abmessungen, Oberflächenbelag, Tragfähigkeit)
- relevanten Luftfahrthindernissen
- Verfügbarkeit meteorologischer Informationen
- Start- und Landebahnen (Abmessungen, Ausrichtung, Oberflächenbelag, Tragfähigkeit, Koordinaten und Höhe der Landeschwellen, Steigung)
- Landebahn- und Anflugbefeuerung
- Luftraumstruktur
- Navigations- und Landehilfen
- Vermeidung von Fluglärm
- eine Reihe verschiedener Karten (können auch separat veröffentlicht werden)[1]
Luftfahrthandbuch Deutschland
BearbeitenIn Deutschland wird das zivile Luftfahrthandbuch durch das Büro der Nachrichten für Luftfahrer der DFS herausgegeben. Es besteht aus zwei Bänden:
- Band 1
- GEN Generelle bzw. allgemeine Informationen
- ENR Allgemeine Regeln und Verfahren
- SUP Supplements
- Band 2
- AD Flugplätze
Luftfahrthandbuch AIP VFR
BearbeitenDas Luftfahrthandbuch AIP VFR ist ein Auszug aus dem AIP mit einigen Ergänzungen. Es enthält Auszüge aus dem Luftfahrthandbuch AIP, zusätzliche Informationen für VFR-Flüge (Sichtflug) und in alphabetischer Reihenfolge die Sichtanflug- und Sichtabflugkarten, Flugplatzkarten, Regelungen und ergänzende Daten für Flughäfen, Landeplätze und Militärflugplätze mit ziviler Mitbenutzung. Darüber hinaus werden in einem gesondert zu beziehenden Teil die Sichtanflug- und Flugplatzkarten für ausgewählte Hubschrauberlandeplätze herausgegeben.
Seit 2011 wird das AIP VFR neben der Papierausgabe auch in einer elektronischen Version inkl. Hubschrauberlandeplätze unter dem Titel Visual Flight Guide herausgegeben.
Das VFR-Bulletin war bis Ende 2007 in der AIP VFR enthalten. Seit 2008 ist das VFR-Bulletin im AIS-Portal und als elektronisches eVFR-Bulletin online verfügbar.
Weblinks
Bearbeiten- Linkliste von Eurocontrol zu Online-Ausgaben nationaler Luftfahrthandbücher und/oder weiterer Services (AIS, AIC, NOTAM) europaweit.
- European AIS Database von Eurocontrol – Luftfahrtpublikationen incl. AIP vieler europäischer Staaten (kostenlose Anmeldung erforderlich).
- AIS-Portal der DFS - Online-Ausgabe des VFR Bulletin mit NOTAM Abfrage
- AIP-Online der DFS - Online-Version des Luftfahrthandbuch Deutschland
- Suchmaske Anflugkarten & AIP Deutschland - Suchmaske Anflugkarten & Luftfahrthandbuch AIP für Deutschland
- Flughandbuch für das Deutsche Reich - Online-Version und PDF-Download des ersten Luftfahrthandbuches mit Flugplatzkarten aus dem Jahre 1928.
Einzelnachweise
Bearbeiten- ↑ a b c d e f ICAO: Annex 15 to the Convention on International Civil Aviation – Aeronautical Information Services, 13. Edition, Juli 2010, Kapitel 4: Aeronautical Information Publications (AIP), S. 4–1 bis 4-4
- ↑ Deutsche Flugsicherung: AIP SUP VFR 11 (AD) 11 AUG 11 – Einrichtung einer temporären Flugplatzverkehrszone (ATZ) um den Verkehrslandeplatz Tannheim (EDMT) (26 AUG – 28 AUG 2011), online verfügbar (PDF, 1,2MB) ( des vom 11. Januar 2012 im Internet Archive) Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis. , abgerufen am 3. Dezember 2011
- ↑ a b c d ICAO: Annex 15 to the Convention on International Civil Aviation – Aeronautical Information Services, 13. Edition, Juli 2010, Appendix 1: Contents of Aeronautical Information Publication (AIP), S. APP 1-1 bis APP 1-28