Die Afterkralle oder Afterzehe, bei Hunden oft auch Wolfskralle oder Wolfsklaue[1] genannt, ist eine bei manchen Tieren vorkommende erste Zehe an der Innenseite der Hinterläufe, die beim Laufen keinen Bodenkontakt hat.

Doppelte Wolfskralle beim Beauceron

Anatomie

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Verglichen mit der menschlichen Anatomie entspricht sie der Großen Zehe. Wenn die Wolfskralle ausgebildet ist, kann sie in unterschiedlicher Ausprägung auftreten. Meist fehlt das erste Zehenglied (Phalanx proximalis), in der am stärksten rudimentären Form besteht sie nur aus einem Zehenglied (Phalanx distalis), welches von der Kralle umschlossen ist.[2]

Abgrenzung

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Die Wolfskralle ist zu unterscheiden von der Daumenkralle, der ersten Zehe an der Innenseite der Vorderläufe. Diese ist bei allen Hunden und zahlreichen anderen Säugetieren vorhanden und besitzt zwei Zehenglieder.[3] Kurz: Die Wolfskralle ist hinten, die Daumenkralle vorn.

Wolfskralle bei Hunden

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Kangal mit Afterkrallen und Kuhhessigkeit der Hinterläufe

Obwohl es der Name nahelegt, haben Wölfe die Wolfskralle nicht, wohl aber manche Hunderassen.

Rechtliches

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Laut deutschem Tierschutzgesetz vom 1. Juni 1998 ist eine Entfernung der Wolfskrallen verboten (§ 6, Abs. 1). Nur in Fällen, in denen diese zusätzliche Kralle zu Verletzungen führt, darf sie entfernt werden. Das trifft besonders dann zu, wenn sie ohne eine knöcherne Verbindung nur in der Haut hängt.

Besonderheiten

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Bei manchen Rassen wie Berger de Brie oder Beauceron sind die Afterkrallen doppelt vorhanden und auch vom FCI-Standard verlangt.

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Commons: Wolfskralle – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

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  1. Wolfgang Heintges (Hrsg.): Heintges Lernheft Jagdhunde. 34. Auflage. Marktredwitz 2022, ISBN 978-3-949007-21-7, S. 64.
  2. F-W. Salomon, H. Geyer, U. Gille (Hrsg.): Anatomie für die Tiermedizin. 2., erw. Auflage. Enke, Stuttgart 2008, ISBN 978-3-8304-1075-1, S. 80.
  3. F-W. Salomon, H. Geyer, U. Gille (Hrsg.): Anatomie für die Tiermedizin. 2., erw. Auflage. Enke, Stuttgart 2008, ISBN 978-3-8304-1075-1, S. 63.