Alkohologie

Kunde vom Alkoholkonsum in der Rechtsmedizin

Die Alkohologie ist ein Teilgebiet der Rechtsmedizin (Forensische Alkohologie), das sich mit dem Nachweis und der rechtlichen Bewertung von Alkoholkonsum befasst. Dazu zählen Alkohol- (Ethanol-)konzentrationsbestimmungen in Blut und anderen Körperflüssigkeiten, Begleitstoffanalysen, die Bestimmung von Alkoholismusmarkern und Trinkmengenindikatoren[1][2] sowie die Alkoholsachverständigentätigkeit vor Gericht.[3]

Aufgaben der Alkohologie sind die Rückrechnung bei Blut- und Atemalkoholbestimmung mittels verschiedener Methoden, bei Atemalkoholbestimmung insbesondere die Überprüfung von Nachtrunkbehauptungen, die Beurteilung der Fahrtüchtigkeit und Fahreignung sowie Schuldfähigkeit bei Straftaten unter Alkoholeinfluss.[4]

Der Zweck der Alkoholbestimmung im Blut besteht darin, Blutalkoholkonzentrationen für forensische Zwecke mit Beweiskraft zu ermitteln. Die Deutsche Gesellschaft für Rechtsmedizin (DGRM), die Deutsche Gesellschaft für Verkehrsmedizin (DGVM) und die Gesellschaft für Toxikologische und Forensische Chemie (GTFCh) haben gemeinsam Richtlinien zur Bestimmung der Blutalkoholkonzentration (BAK) für forensische Zwecke (BAK-Richtlinien) erarbeitet.[5] Die Bundesärztekammer hat eine Richtlinie zur Qualitätssicherung laboratoriumsmedizinischer Untersuchungen (Rili-BÄK) erstellt.[6]

Literatur

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Einzelnachweise

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  1. Die Leberwerte - Gamma-GT (GGT) - GOT (ASAT) - GTP (ALAT) zum Nachweis von Alkoholkonsum oder Alkoholabstinenz Das Verkehrslexikon, abgerufen am 19. Juli 2020.
  2. Maria Elena Albermann: Untersuchungen zu den Alkoholmarkern Ethylglucuronid und Ethylsulfat sowie zu Fettsäureethylestern in unterschiedlichen Matrices. Bonn, Univ.-Diss. 2012. urn:nbn:de:hbz:5n-30665
  3. Forensische Toxikologie und Alkohologie Universitätsklinik Hamburg-Eppendorf, abgerufen am 18. Juli 2020.
  4. vgl. Helmut Satzger: Die relevanten Grenzwerte der Blutalkoholkonzentration im Strafrecht. Juristische Ausbildung 2013, S. 345–360.
  5. Blutalkohol 2011, S. 137–143.
  6. Richtlinie der Bundesärztekammer zur Qualitätssicherung laboratoriumsmedizinischer Untersuchungen (Rili-BÄK) (Memento des Originals vom 14. August 2020 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.bundesaerztekammer.de RiLi-BÄK-2019 (PDF), Links zum Download, abgerufen am 18. Juli 2020.