Amt (Verwaltungsgliederung)
Verwaltungseinheit (allgemein)
Amt ist eine Bezeichnung für diverse Verwaltungsgliederungen.
Die Bezeichnung geht auf die Ämter zurück, die früheren Verwaltungs- und Gerichtsbezirke vieler Territorien im Heiligen Römischen Reich.[1]
Beispiele
Bearbeiten- Deutschland:
- Amt (Kommunalrecht), eine kommunale Körperschaft des öffentlichen Rechts in den heutigen Ländern Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein
- Verwaltungsgebiet vom Spätmittelalter bis zum 20. Jahrhundert, siehe Amt (historisches Verwaltungsgebiet)
- historische Verwaltungsgliederung im Herzogtum Berg. Siehe auch Bergische Ämterverfassung im Jahr 1363.
- frühere Kreiseinteilung in Mecklenburg, siehe Geschichte Mecklenburgs
- frühere Kreiseinteilung im Königreich Hannover
- Amtsbezirk historisch, besonders in Norddeutschland, z. B. in Preußen, auch Oberamt, z. B. in Württemberg
- siehe auch: Ämter in Lippe, Ämter in Westfalen
- Österreich: historisch eine kleinere Verwaltungseinheit, meist als Namenszusatz (z. B. Schiltingeramt)
- Schweiz: historisch Amtsbezirk, Amtei
- Dänemark: Verwaltungseinheit in Dänemark seit 1662; 2006 abgeschafft. Siehe Amt (Dänemark)
- Norwegen: Verwaltungseinheit in Norwegen zwischen 1662 und 1919, seitdem unter der Bezeichnung Fylke
Einzelnachweise
Bearbeiten- ↑ Max Döllner: Entwicklungsgeschichte der Stadt Neustadt an der Aisch bis 1933. Ph. C. W. Schmidt, Neustadt a.d. Aisch 1950, S. 299.