Amt Peitz

Amt im Land Brandenburg

Das Amt Peitz, niedersorbisch Amt Picnjo, ist ein 1992 gebildetes Amt im Landkreis Spree-Neiße des Landes Brandenburg, in dem sich zwölf Gemeinden in den damaligen Kreisen Cottbus-Land, Forst und Guben zu einem Verwaltungsverbund zusammengeschlossen hatten. Sitz der Amtsverwaltung ist die Stadt Peitz. 2003 wurden die Gemeinden des Amtes Jänschwalde zur Gemeinde Jänschwalde zusammengeschlossen und das Amt Jänschwalde aufgelöst. Die Gemeinde Jänschwalde wurde dem Amt Peitz zugeordnet.

Wappen Deutschlandkarte
Amt Peitz
Deutschlandkarte, Position des Amtes Peitz hervorgehoben
Basisdaten
Koordinaten: 51° 52′ N, 14° 25′ OKoordinaten: 51° 52′ N, 14° 25′ O
Bestandszeitraum: 1992–
Bundesland: Brandenburg
Landkreis: Spree-Neiße
Fläche: 284,62 km2
Einwohner: 10.638 (31. Dez. 2023)[1]
Bevölkerungsdichte: 37 Einwohner je km2
Kfz-Kennzeichen: SPN, FOR, GUB, SPB
Amtsschlüssel: 12 0 71 5107
Amtsgliederung: 8 Gemeinden
Adresse der
Amtsverwaltung:
Schulstraße 6
03185 Peitz
Website: www.peitz.de
Amtsdirektor: Norbert Krüger
Lage des Amtes Peitz im Landkreis Spree-Neiße
KarteBurgBriesenDissen-StriesowDöbernDrachhausenDrehnowDrebkauFelixseeForstGroß Schacksdorf-SimmersdorfGubenGuhrowHeinersbrückJämlitz-Klein DübenJänschwaldeKolkwitzNeiße-MalxetalNeuhausenPeitzSchenkendöbernSchmogrow-FehrowSprembergTauerTeichlandTschernitzTurnow-PreilackWelzowWerbenWiesengrund
Karte

Geographische Lage

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Das Amt liegt nördlich der Stadt Cottbus in der Niederlausitz im Landkreis Spree-Neiße. Es grenzt im Norden an das Amt Lieberose/Oberspreewald und die amtsfreie Gemeinde Schenkendöbern, im Osten an Polen, im Süden an die Stadt Forst, das Amt Döbern-Land und die Stadt Cottbus, im Westen an das Amt Burg (Spreewald).

Gemeinden und Ortsteile

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Das Amt Peitz verwaltet acht Gemeinden. Alle Gemeinden sind zweisprachig (deutsch, niedersorbisch) und führen ihre offiziellen Ortsnamen in beiden Sprachen.

Geschichte

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Am 23. April 1992 unterzeichneten die Bürgermeister von zwölf Gemeinden eine „Öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Bildung des Amtes Peitz“. Am 3. Juli 1992 erteilte der Minister des Innern seine Zustimmung zur Bildung des Amtes, für dessen Zustandekommen der 16. Juli 1992 festgelegt wurde.[2] Sitz der Amtsverwaltung ist die Stadt Peitz. Folgende zwölf Gemeinden aus den damaligen Kreisen Cottbus-Land, Forst und Guben waren darin zusammengefasst (in der Reihenfolge der Nennung im Amtsblatt):

  1. Bärenbrück,
  2. Drachhausen,
  3. Drehnow,
  4. Maust,
  5. Neuendorf,
  6. Preilack,
  7. Turnow,
  8. Grötsch,
  9. Heinersbrück,
  10. Schönhöhe,
  11. Tauer
  12. Stadt Peitz.

Zum 6. Dezember 1993 wurde die Gemeinde Schönhöhe in Tauer eingegliedert.[3]

Zum 31. Dezember 2000 schlossen sich die Gemeinden Bärenbrück, Maust und Neuendorf zur neuen Gemeinde Teichland zusammen.[4]

Die Gemeinden Preilack und Turnow fusionierten am 31. Dezember 2001 zur neuen Gemeinde Turnow-Preilack.[5]

Zum 26. Oktober 2003 wurde schließlich die Gemeinde Grötsch per Gesetz in die Gemeinde Heinersbrück eingegliedert.[6] Zum selben Zeitpunkt wurde aus den Gemeinden Grießen, Drewitz und Jänschwalde des Amtes Jänschwalde die neue Gemeinde Jänschwalde gebildet, die dem Amt Peitz zugeordnet wurde. Das Amt Jänschwalde wurde aufgelöst.[6]

Die Gemeinde Grötsch legte beim Verfassungsgericht des Landes Brandenburg Klage gegen ihre Eingliederung in die Gemeinde Heinersbrück und gegen die Vergrößerung des Amtes durch den Zusammenschluss mit dem bisherigen Amt Jänschwalde ein, die 2006 „teils verworfen, im Übrigen zurückgewiesen“ wurde.[7] Auch die Verfassungsbeschwerden der drei Gemeinden Jänschwalde, Drewitz und Grießen des Amtes Jänschwalde gegen ihre per Gesetz angeordnete Fusion zur neuen Gemeinde Jänschwalde, die Auflösung des Amtes Jänschwalde und die Zuordnung der neuen Gemeinde Jänschwalde zum Amt Peitz wurden 2006 teils verworfen, im Übrigen zurückgewiesen.[8]

Im November 1995 wurde der Amtssitz in die Rehn-Fabrik verlegt, die zum Verwaltungssitz ausgebaut wurde.

Bevölkerungsentwicklung

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Jahr Einwohner
1992 09.635
1995 11.434
2000 11.145
2005 12.577
2010 11.527
2015 10.961
Jahr Einwohner
2020 10.678
2021 10.631
2022 10.672
2023 10.638

Gebietsstand des jeweiligen Jahres, Einwohnerzahl: Stand 31. Dezember[9][10][11], ab 2011 auf Basis des Zensus 2011

Amtsdirektoren

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  • 1992–1998: Hans Gahler
  • 1999–2007: Guido Odendahl
  • 2007–2023: Elvira Hölzner
  • seit 2024: Norbert Krüger

Krüger wurde am 18. März 2024 durch den Amtsausschuss des Amtes Peitz für eine Amtszeit von acht Jahren zum Amtsdirektor gewählt. Er ist seit dem 1. Juni 2024 im Amt.[12]

 
Wappen von Amt Peitz
Blasonierung: „Von Grün und Blau durch eine silbern bordierte und gezinnte schwarze Bogenbrücke, belegt mit drei goldenen Dornenfäden, geteilt; oben wachsend eine goldene Linde mit elf Blättern, unten ein goldener Karpfen.“[13]
Wappenbegründung: Die Linde steht für die Domowina, die elf Blätter sollen die ursprünglich elf Mitgliedsgemeinden (ohne die Stadt Peitz) symbolisieren. Der Karpfen steht für die Lage in der Peitzer Teichlandschaft, die Zinnen für die Festung Peitz. Die Dornenfäden sollen an Hochspannungsleitungen erinnern und die Wirtschaftsgeschichte der Gemeinde mit der Energiegewinnung durch den Tagebau Cottbus-Nord und das Kraftwerk Jänschwalde darstellen.

Das Wappen wurde im Jahr 2000 von dem Heraldiker Uwe Reipert gestaltet.

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Commons: Amt Peitz – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

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  1. Bevölkerungsentwicklung und Bevölkerungsstand im Land Brandenburg Dezember 2023 (Fortgeschriebene amtliche Einwohnerzahlen, bezogen auf den aktuellen Gebietsstand) (Hilfe dazu).
  2. Bildung der Ämter Temnitz, Milow, Baruth, Neuhardenberg, Burg-Spreewald, Drebkau/Niederlausitz, Neuhausen und Peitz. Bekanntmachung des Ministers des Innern vom 30. Juni 1992. Amtsblatt für Brandenburg – Gemeinsames Ministerialblatt für das Land Brandenburg, 3. Jahrgang, Nummer 54, 31. Juli 1992, S. 966/7.
  3. Erstes Gesetz zur Gemeindegliederung im Land Brandenburg (Erstes Gemeindegliederungsgesetz- 1.GemGlG) vom 23. September 1992 (GVBl.I/92, Nr. 19, S. 315), geändert durch Gesetz vom 20. September 1993 (GVBl.I/93, Nr. 21, S. 390).
  4. Bildung einer neuen Gemeinde Teichland. Bekanntmachung des Ministeriums des Innern vom 22. Dezember 2000. Amtsblatt für Brandenburg – Gemeinsames Ministerialblatt für das Land Brandenburg, 12. Jahrgang, 2001, Nummer 4, Potsdam, 24. Januar 2001, S. 76, PDF.
  5. Bildung einer neuen Gemeinde Turnow-Preilack. Bekanntmachung des Ministeriums des Innern vom 30. Oktober 2001. Amtsblatt für Brandenburg – Gemeinsames Ministerialblatt für das Land Brandenburg, 12. Jahrgang, 2001, Nummer 49, Potsdam, 5. Dezember 2001, S. 831, PDF.
  6. a b Sechstes Gesetz zur landesweiten Gemeindegebietsreform betreffend die Landkreise Dahme-Spreewald, Elbe-Elster, Oberspreewald-Lausitz, Oder-Spree und Spree-Neiße (6.GemGebRefGBbg) vom 24. März 2003, Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg, I (Gesetze), 2003, Nr. 05, S. 93.
  7. Kommunales Verfassungsbeschwerdeverfahren der Gemeinde Grötsch gegen ihre Eingliederung in die Gemeinde Heinersbrück und gegen die Vergrößerung des Amtes durch Zusammenschluss mit dem bisherigen Amt Jänschwalde. VerfGBbg, Beschluss vom 19. Januar 2006 - VfGBbg 198/03 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de
  8. pm/rw: Amt Peitz Verfassungsbeschwerde dreier Orte abgewiesen Lausitzer Rundschau vom 30. Januar 2006
  9. Historisches Gemeindeverzeichnis des Landes Brandenburg 1875 bis 2005. Landkreis Spree-Neiße. S. 12–13
  10. Bevölkerung im Land Brandenburg von 1991 bis 2017 nach Kreisfreien Städten, Landkreisen und Gemeinden, Tabelle 7
  11. Amt für Statistik Berlin-Brandenburg (Hrsg.): Statistischer Bericht A I 7, A II 3, A III 3. Bevölkerungsentwicklung und Bevölkerungsstand im Land Brandenburg (jeweilige Ausgaben des Monats Dezember)
  12. Überreichung der Ernennungsurkunde und Vereidigung des Amtsdirektors des Amtes Peitz. Bürgerinformationssystem Amt Peitz, abgerufen am 25. Juni 2024.
  13. Wappen des Amtes Peitz. Abgerufen am 25. Juni 2024.