Amt Wildeck
Das Amt Wildeck war eine Gerichts- und Verwaltungseinheit des geistlichen Fürstentums Fulda und der Landgrafschaft Hessen.
Geschichte
BearbeitenKern des fuldischen Amtes Wildeck war Burg Wildeck. Fulda hatte die Burg 1301 erworben. Auch das Bistum Würzburg machte Besitzansprüche geltend. 1316 kam es deswegen zwischen Fulda und dem Würzburg zu einer Fehde. 1337 ging das Amt als geteiltes fuldisches Lehen in den Besitz der Herren von Trott zu Solz und der von Boyneburg. Ab 1323 gehörte Obersuhl zum Amt Wildeck und 1363 der Ort Hönebach durch Abtretung der Herren von Uffhausen. Nach verschiedenen weiteren Verpfändungen fiel das Amt Wildeck 1412 an die Landgrafschaft Hessen. Im Laufe des 16. Jahrhunderts endete die eigenständige Amtsstruktur und das Amt wurde Teil des hessischen Amtes Rotenburg. Mit diesem wurde es 1627 Bestandteil der Rotenburger Quart.
Umfang
BearbeitenDas Amt bestand am Ende aus Obersuhl und Hönebach sowie den zu Obersuhl gehörenden Weilern Almushof und Schildhof.
Quellen
Bearbeiten- „Rotenburg an der Fulda, Landkreis Hersfeld-Rotenburg“. Historisches Ortslexikon für Hessen. (Stand: 4. Dezember 2015). In: Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen (LAGIS).