Das Amtsgericht Berneck war ein von 1879 bis 1959 bestehendes bayerisches Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit mit Sitz in Berneck.

Geschichte

Bearbeiten

Ab 1840 bestand ein bayerisches Landgericht älterer Ordnung in Berneck. Anlässlich der Einführung des Gerichtsverfassungsgesetzes am 1. Oktober 1879 wandelte man es in das Amtsgericht Berneck um. Nächsthöhere Instanz war das Landgericht Bayreuth.

Nachdem das Amtsgericht Berneck gegen Ende des Zweiten Weltkrieges zur Zweigstelle des Amtsgerichts Bayreuth herabgestuft[1] und diese Maßnahme im Jahre 1956 bestätigt worden war[2], erfolgte am 1. Juli 1959 die Aufhebung dieser Zweigstelle durch Verordnung des Bayerischen Staatsministers der Justiz.[3]

Einzelnachweise

Bearbeiten
  1. 8. Die Oberlandesgerichts-, Landgerichts- und Amtsgerichtsbezirke Bayerns. In: Bayerisches Statistisches Landesamt (Hrsg.): Amtliches Ortsverzeichnis für Bayern, bearbeitet auf Grund der Volkszählung vom 13. September 1950. München 1952, S. 118.
  2. Verordnung über die Errichtung amtsgerichtlicher Zweigstellen vom 30. November 1956 (GVBl. S. 294)
  3. Verordnung über die amtsgerichtlichen Zweigstellen vom 9. Juni 1959 (GVBl. S. 178)