Amtsgericht Füssen
Das Amtsgericht Füssen war ein von 1879 bis 1973[1] bestehendes bayerisches Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit mit Sitz in der Stadt Füssen. Bis 2005 war es noch Zweigstelle des Amtsgerichts Kaufbeuren.
Geschichte
BearbeitenMit Inkrafttreten des Gerichtsverfassungsgesetzes am 1. Oktober 1879 wurde ein Amtsgericht in Füssen gebildet, dessen Sprengel identisch mit dem vorherigen Landgerichtsbezirk Füssen war.[2] Es wurde zum 1. Juli 1973 in eine Zweigstelle des Amtsgerichts Kaufbeuren[3] umgewandelt, die noch bis 30. Juni 2005 bestand.[4]
Gerichtsgebäude
BearbeitenDas Amtsgericht Füssen nutzte Räumlichkeiten im Füssener Schloss.[5]
Einzelnachweise
Bearbeiten- ↑ Gesetz über die Organisation der ordentlichen Gerichte im Freistaat Bayern (GerOrgG) vom 25. April 1973 (GVBl. Nr. 9/1973, S. 189) - nicht mehr erwähnt
- ↑ Wilhelm Volkert (Hrsg.): Handbuch der bayerischen Ämter, Gemeinden und Gerichte 1799–1980. C. H. Beck, München 1983, ISBN 3-406-09669-7, S. 468, 607.
- ↑ Verordnung über die amtsgerichtlichen Zweigstellen vom 30. Mai 1973 (GVBl. Nr. 13/1973, S. 341)
- ↑ Vierzehnte Verordnung zur Änderung der Verordnung über die amtsgerichtlichen Zweigstellen vom 1. April 2005 (GVBl. Nr. 8/2005, S. 112)
- ↑ Amtsgericht mietet zusätzliches Gebäude: Füssener Zweigstelle zieht bis 30. Juni nach Kaufbeuren allgäu-online vom 24. Februar 2005.