Das Amtsgericht Feuchtwangen war von 1879 bis 1973 ein Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit in Feuchtwangen in Bayern.

Das ehemalige Amtsgerichtsgebäude in Feuchtwangen
Das ehemalige Gefängnis

Geschichte

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Im Jahre 1808 wurde im Verlauf der Verwaltungsneugliederung Bayerns ein Landgericht (älterer Ordnung) in Feuchtwangen errichtet. Mit Inkrafttreten des Gerichtsverfassungsgesetzes am 1. Oktober 1879 wurde aus diesem ein Amtsgericht in Feuchtwangen gebildet, dessen Gerichtsbezirk identisch mit dem des vorhergehenden Landgerichts Feuchtwangen war.[1]

Das Amtsgericht Feuchtwangen wurde gegen Ende des Zweiten Weltkrieges zum Zweigstellengericht des Amtsgerichts Dinkelsbühl herabgestuft;[2] dies war 1956 und 1959 unter der neuen Bezeichnung Zweigstelle bestätigt worden.[3][4]

Das Zweigstelle Feuchtwangen bestand bis 1973.[5] Ihr Bezirk wurde dem Amtsgericht Ansbach zugeordnet.

Gerichtsgebäude

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Das ehemalige Amtsgerichtsgebäude in Feuchtwangen[6] in der Ringstraße 72 ist ein repräsentativer Verwaltungsbau. Der zweigeschossige Walmdachbau mit Mittelrisalit mit Staatswappen, Ecklisenen und Gliederungen in Naturstein wurde in historistischen neuklassizistischen Formen 1891 errichtet.

Das ehemalige Gefängnis in Ringstraße 66 (dem Amtsgericht zugehörig) ist ein zweigeschossiger traufständiger Satteldachbau mit Putzgliederungen mit Treppenfries, wohl um 1827. Die Umfassungsmauer (ca. 4 m hoch) wurde größtenteils Ende des 20. Jahrhunderts abgebrochen.

Einzelnachweise

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  1. Königlich Allerhöchste Verordnung, die Bestimmung der Gerichtssitze und die Bildung der Gerichtsbezirke betreffend, vom 2. April 1879, Bayerisches Gesetz- und Verordnungsblatt S. 355
  2. Bayerisches Statistisches Landesamt (Hrsg.): Amtliches Ortsverzeichnis für Bayern – Bearbeitet auf Grund der Volkszählung vom 13. September 1950. Heft 169 der Beiträge zur Statistik Bayerns. München 1952, DNB 453660975, OCLC 183218794, Abschnitt I, S. 115* (Digitalisat).
  3. Verordnung über die Errichtung amtsgerichtlicher Zweigstellen vom 30. November 1956 (GVBl. S. 294)
  4. Verordnung über die amtsgerichtlichen Zweigstellen vom 9. Juni 1959 (GVBl. S. 178)
  5. In der Verordnung über die amtsgerichtlichen Zweigstellen vom 30. Mai 1973 (GVBl S. 341) nicht mehr aufgeführt
  6. Denkmalliste für Feuchtwangen (PDF) beim Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege

Koordinaten: 49° 10′ 3,7″ N, 10° 20′ 6,1″ O