Amtsgericht Flatow
Das Amtsgericht Flatow war ein preußisches Amtsgericht mit Sitz in Flatow.
Geschichte
BearbeitenDas königlich preußische Amtsgericht Flatow wurde mit Wirkung zum 1. Oktober 1879 als eines von neun Amtsgerichten im Bezirk des Landgerichtes Conitz im Bezirk des Oberlandesgerichtes Marienwerder gebildet. Der Sitz des Gerichtes war Flatow. Sein Gerichtsbezirk umfasste den Kreis Flatow ohne die Teile, die den Amtsgerichten Vandsburg und Zempelburg zugeordnet waren.[1] Am Gericht bestanden 1880 vier Richterstellen. Das Amtsgericht war damit ein großes Amtsgericht im Landgerichtsbezirk.[2] Der Amtsgerichtsbezirk kam aufgrund des Versailler Vertrages 1919 teilweise zu Polen. Flatow selbst blieb beim Deutschen Reich. Da Conitz an Polen gefallen war, wurde das Amtsgericht Flatow dem Landgericht Schneidemühl zugeordnet.
Im Jahre 1945 wurde der Amtsgerichtsbezirk unter polnische Verwaltung gestellt, und die deutschen Einwohner wurden vertrieben. Damit endete auch die Geschichte des Amtsgerichtes Flatow. Unter polnischer Verwaltung entstand das Sąd Rejonowy w Złotowie (1950–1975: Sąd Powiatowy w Złotowie).
Einzelnachweise
Bearbeiten- ↑ Verordnung, betreffend die Bildung der Amtsgerichtsbezirke vom 5. Juli 1879, GS Nr. 30, S. 406 f., Digitalisat
- ↑ Carl Pfafferoth: Jahrbuch der deutschen Gerichtsverfassung. 1888, S. 445 online