Amtsgericht Medingen

Gerichtsgebäude in Deutschland

Das Amtsgericht Medingen (seit der Eingemeindung 1972 Amtsgericht Bevensen) war ein Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit in Medingen.

Amtsgerichtsgebäude

Nach der Revolution von 1848 wurde im Königreich Hannover die Rechtsprechung von der Verwaltung getrennt und die Patrimonialgerichtsbarkeit abgeschafft.[1] Das Amtsgericht wurde daraufhin mit der Verordnung vom 7. August 1852 die Bildung der Amtsgerichte und unteren Verwaltungsbehörden betreffend als königlich hannoversches Amtsgericht gegründet. Es umfasste das Amt Medingen.[2] Das Amtsgericht war dem Obergericht Lüneburg untergeordnet.[3] Mit der Annexion Hannovers durch Preußen wurde es 1866 zu einem preußischen Amtsgericht in der Provinz Hannover.

Mit den Reichsjustizgesetzen wurde 1879 die Gerichtsorganisation reichsweit einheitlich geregelt. Das Amtsgericht Medingen blieb bestehen. Der Amtsgerichtsbezirk umfasste das Amt Medingen bis auf den Teil des Amtes der zum Amtsgericht Uelzen gehörte.[4] Das Amtsgericht Medingen war eines von zwölf Amtsgerichten im Bezirk des Landgerichtes Lüneburg im Gebiet des Oberlandesgerichtes Celle. Das Gericht hatte damals eine Richterstelle und war ein kleines Amtsgericht im Landgerichtsbezirk.[5]

Mit der Eingemeindung nach Bevensen 1972 erhielt das Gericht den Namen Amtsgericht Bevensen.

Im Jahre 1977 kaufte das Land Niedersachsen das denkmalgeschützte alte Amtsgericht in Medingen und baute es zum Tagungszentrum für das Gustav Stresemann Institut um.

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Commons: Amtsgericht Bad Bevensen – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

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  1. Gesetz über die Gerichtsverfassung vom 8. November 1850 (Gesetz-Sammlung für das Königreich Hannoverhttp://vorlage_digitalisat.test/1%3D%7B%7B%7B1%7D%7D%7D~GB%3D~IA%3D~MDZ%3D%0A10510358~SZ%3D239~doppelseitig%3D~LT%3DGesetz-Sammlung%20f%C3%BCr%20das%20K%C3%B6nigreich%20Hannover~PUR%3D)
  2. Hannoversche Gesetzgebung über Staats- und Gemeinde-Verwaltung, 1852, S. 32, 59, online
  3. Verzeichnis der Obergerichte, Anlage zur Verordnung zur Ausführung der §§ 14, 15 und 35 des Gesetzes über die Gerichtsverfassung vom 8. November 1850 vom 7. August 1852, abgedruckt in: Gerhard Adolf Wilhelm Leonhardt: Die Justizgesetzgebung des Königreichs Hannover: unter besonderer Berücksichtigung der Regierungs- und ständischen Motive zum practischen Gebrauche. Band 3, 1852, S. 134 online
  4. Verordnung, betreffend die Bildung der Amtsgerichtsbezirke vom 5. Juli 1879, GS Nr. 30, S. 512, Digitalisat
  5. Carl Pfafferoth: Jahrbuch der deutschen Gerichtsverfassung. 1888, S. 409 online