Amtsgericht Schweinfurt
Das Amtsgericht Schweinfurt ist ein Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit und eines von drei Amtsgerichten (AG) im Bezirk des Landgerichts Schweinfurt. Es wurde 1879 bei der Einführung des Gerichtsverfassungsgesetzes errichtet.[1]
Gerichtssitz und -bezirk
BearbeitenSitz des Gerichts ist die kreisfreie Stadt Schweinfurt in Unterfranken. Der 877 km² große Gerichtsbezirk erstreckt sich auf die Stadt Schweinfurt und den Landkreis Schweinfurt mit rund 165.300 Einwohnern. Als Registergericht und für Zwangsversteigerungs-, Zwangsverwaltungs- und Insolvenzverfahren ist das AG Schweinfurt auch für das Gebiet der Landkreise Rhön-Grabfeld und Bad Kissingen zuständig.
Mahnverfahren bearbeitet das Amtsgericht Coburg als Zentrales Mahngericht.
Gebäude
BearbeitenDas Gericht ist im denkmalgeschützten Gebäude Rüfferstraße 1 sowie in den Gebäuden Friedenstraße 2 und Jägersbrunnen 6 untergebracht.
Übergeordnete Gerichte
BearbeitenDem Amtsgericht Schweinfurt ist das Landgericht Schweinfurt übergeordnet. Zuständiges Oberlandesgericht ist das Oberlandesgericht Bamberg.
Siehe auch
BearbeitenWeblinks
BearbeitenEinzelnachweise
Bearbeiten- ↑ Königlich Allerhöchste Verordnung vom 2. April 1879, die Bestimmung der Gerichtssitze und die Bildung der Gerichtsbezirke betreffend (GVBl. S. 376)
Koordinaten: 50° 2′ 33,3″ N, 10° 13′ 39,4″ O