Das Amtsgericht Tölz bzw. Amtsgericht Bad Tölz war ein von 1879 bis 1977 bestehendes Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit in Bad Tölz in Bayern.
Geschichte
BearbeitenMit Inkrafttreten des Gerichtsverfassungsgesetzes am 1. Oktober 1879 wurde ein Amtsgericht in Bad Tölz (bis 1899 Tölz) gebildet, dessen Sprengel identisch mit dem des vorhergehenden Landgerichts Tölz war.[1] Es war ab 1. Juli 1973 nur noch Zweigstelle des Amtsgerichts Wolfratshausen mit eigenem Bezirk.[2][3] Diese wurde zum Jahresende 1977 aufgehoben.[4]
Einzelnachweise
Bearbeiten- ↑ Wilhelm Volkert (Hrsg.): Handbuch der bayerischen Ämter, Gemeinden und Gerichte 1799–1980. C. H. Beck, München 1983, ISBN 3-406-09669-7, S. 428–429.
- ↑ Im Gesetz über die Organisation der ordentlichen Gerichte im Freistaat Bayern vom 25.4.1973 (GVBl S. 189) nicht mehr aufgeführt.
- ↑ Verordnung über die amtsgerichtlichen Zweigstellen vom 30. Mai 1973 (GVBl. Nr. 13/1973, S. 341)
- ↑ Sechste Verordnung zur Änderung der Verordnung über die amtsgerichtlichen Zweigstellen vom 30. November 1977 (GVBl. Nr. 31/1977, S. 740)