Das Amtsgericht Dorfen war ein von 1879 bis 1959 existierendes bayerisches Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit mit Sitz in Dorfen.

Geschichte

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Bereits seit dem 13. Jahrhundert existierten Pfleggerichte des Herzogtums Bayern in Erding und Dorfen (auch damals schon häufig als Landgericht bezeichnet), die ebenso wie das benachbarte Landgericht Moosburg seit dem 16. Jahrhundert dem Rentamt Landshut zugeordnet waren.[1]

Im Jahre 1803 wurde im Verlauf der Verwaltungsneugliederung Bayerns das Landgericht Erding errichtet, dessen Zuständigkeit auch die Bereiche des ehemaligen Pfleggerichts Dorfen umfasste. Das Landgericht Erding wurde 1858 aufgeteilt und das Landgericht Dorfen errichtet. Anlässlich der Einführung des Gerichtsverfassungsgesetzes am 1. Oktober 1879 wurde in der Stadt Dorfen ein Amtsgericht errichtet, dessen Sprengel deckungsgleich mit dem vorhergehenden Landgerichtsbezirk Dorfen war und folglich die Gemeinden Dorfen, Eibach, Gebensbach, Grüntegernbach, Hausmehring, Hofkirchen, Hofstarring, Hohenpolding, Hubenstein, Inning am Holz, Lengdorf, Moosen (Vils), Steinkirchen, Sulding, Taufkirchen (Vils), Wambach, Wasentegernbach, Watzling und Zeilhofen umfasste.[2][3]

Übergeordnete Instanzen waren das Landgericht München II und das Oberlandesgericht München. Infolge kriegsbedingter Notmaßnahmen war das Amtsgericht Dorfen zu einer Zweigstelle des Amtsgerichts Erding heruntergestuft worden.[4] Nachdem dies 1956 noch einmal amtlich bestätigt wurde[5], verordnete das Bayerische Staatsministerium der Justiz zum 1. Juli 1959 die Aufhebung dieser Zweigstelle.[6]

Einzelnachweise

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  1. Herleth-Krentz, Susanne und Gottfried Mayr: Historischer Atlas von Bayern: Das Landgericht Erding, Kommission für Bayerische Landesgeschichte, München, 1997. ISBN 3-7696-9949-1.
  2. Königlich Allerhöchste Verordnung vom 2. April 1879, die Bestimmung der Gerichtssitze und die Bildung der Gerichtsbezirke betreffend (GVBl. S. 360)
  3. Landgericht Dorfen. In: Königl. Bayer. Statistisches Bureau (Hrsg.): Vollständiges Ortschaften-Verzeichniss des Koenigreichs Bayern. Ackermann, München 1877, Sp. 89–102.
  4. 8. Die Oberlandesgerichts-, Landgerichts- und Amtsgerichtsbezirke Bayerns. In: Bayerisches Statistisches Landesamt (Hrsg.): Amtliches Ortsverzeichnis für Bayern, bearbeitet auf Grund der Volkszählung vom 13. September 1950. München 1952, S. 111*–120*.
  5. Verordnung über die Errichtung amtsgerichtlicher Zweigstellen vom 30. November 1956 (GVBl. S. 294)
  6. Verordnung über die amtsgerichtlichen Zweigstellen vom 9. Juni 1959 (GVBl. S. 178)

Koordinaten: 48° 16′ 22,98″ N, 12° 9′ 1,15″ O