Angerlinden in Röhrda

Naturdenkmal im nordhessischen Werra-Meißner-Kreis

Die Angerlinden in Röhrda im nordhessischen Werra-Meißner-Kreis gehören zu den 101 Bäumen und Baumgruppen im ehemaligen Kreis Eschwege, die mit dem Inkrafttreten des Reichsnaturschutzgesetzes durch die gesetzlichen Neuregelungen im Bereich des Natur- und Umweltschutzes im Jahr 1936 in das Naturdenkmalbuch des Landkreises eingetragen wurden.[1]

Angerlinden in Röhrda

Die Linden auf dem Anger in Röhrda
Ort In der Dorfmitte von Röhrda, einem Ortsteil der Gemeinde Ringgau im nordhessischen Werra-Meißner-Kreis
Bundesrepublik Deutschland
Baumart Linde
Geographische Lage 51° 6′ 6,5″ N, 10° 3′ 20,2″ OKoordinaten: 51° 6′ 6,5″ N, 10° 3′ 20,2″ O
Angerlinden in Röhrda (Deutschland)
Angerlinden in Röhrda (Deutschland)
Status Naturdenkmal Ausgewiesen als Naturdenkmal mit der Nummer ND 636.582

Standort

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Der Anger mit den beiden Linden befindet sich in der ehemaligen Ortsmitte Röhrdas, die sich auf einer ansteigenden Fläche erstreckt und der nicht, wie bei meisten Dörfern in der Region üblich, bei der Kirche oder dem Gutshof angelegt wurde. Röhrda, dessen erste gesicherte Erwähnung als „Rorinrieth“ in das Jahr 1142 datiert, wurde im Rahmen der hessischen Gebietsreform nach einem vorübergehenden Zusammenschluss mit Datterode im Januar 1974 zu einem Ortsteil der neu gebildeten Gemeinde Ringgau. Das Dorf liegt südlich der Netra, einem rechten Nebenfluss der Sontra. Sie durchfließt die lang gestreckte „Netra-Ifta-Talung“, einen tektonischen Grabenbruch, der den Ringgau in seinem Zentrum durchschneidet und ihn in einen südlichen und nördlichen Bereich teilt.[2][3]

Geschichte

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Der Platz, der mit seinem Umfeld im Rahmen von Dorfsanierung und Dorfverschönerung mehrfach umgestaltet wurde, ist im Laufe der Zeit als Versammlungsort und Festplatz genutzt worden und war als Gerichtsstätte bedeutsam, als eine lange Teilung der Gerichtsbarkeit seit Mitte des 14. Jahrhunderts die Dorfgeschichte prägte. Die eine Hälfte des Ortes gehörte damals den Herren von Boyneburg, die der hessische Landgraf erst im Jahr 1803 vollständig erwerben konnte. Der andere Teil war kurpfälzisches Lehen der Herren von Falken. Nach dem Aussterben derer von Falken in der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts folgten weitere kurpfälzische Belehnungen.[2][3]

Das Alter der im Jahr 1936 zu Naturdenkmalen erklärten Linden ist kaum zu bestimmen, ihr Pflanzdatum ist unbekannt. In einem 1938 erschienenen Beitrag von Karl Frölich in der Zeitschrift Hessische Heimat über Alte Dorfplätze und andere Stätten bäuerlicher Rechtspflege[4] war eine der beiden Linden abgebildet. Ihr Stamm soll so mächtig gewesen sein, dass sie nur von mindestens sieben Jungen umfasst werden konnte. Ende der 1920er Jahre wurden ihre stärksten Äste mit Drahtseilen und Eisenlaschen abgefangen, nachdem Teile des Baumes das Dach der daneben stehenden Angermühle bis in den zweiten Stock zertrümmert hatten. Im Jahr 1943 wurden die Reste gefällt und später an ihre Stelle eine junge Linde gepflanzt.[5]

Anlässlich der Neuregelung des Naturschutzes durch das Naturschutzgesetz vom 26. Juni 1935 sind die zwei Linden auf dem Anger mit Zustimmung der höheren Naturschutzbehörde unter der laufenden Nummer 82 in das Naturdenkmalbuch des Kreises Eschwege eingetragen worden und erhielten mit der Verordnung zur Sicherung von Naturdenkmalen in den Stadt- und Landkreisen des Regierungsbezirks Kassel am 1. November 1936 den Schutz des Reichsnaturschutzgesetzes.[1] Mit dem Inkrafttreten des Bundesnaturschutzgesetzes im Dezember 1976, das das bis dahin geltende Reichsnaturschutzgesetz ablöste, werden die Bäume als „rechtsverbindlich festgesetzte Einzelschöpfung der Natur“ durch das Bundesnaturschutzgesetz geschützt.[6] In der Liste der Naturdenkmale des Werra-Meißner-Kreises haben die Linden die Nummer ND 636.582.

Der Bereich um den Anger im ehemaligen Ortskern Röhrdas wird aus geschichtlichen Gründen als erhaltenswert angesehen und steht unter Denkmalschutz. Im Denkmalverzeichnis des Landes Hessen hat die Gesamtanlage die Nummer 38493.[7]

Literatur

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  • Peer Zietz in Zusammenarbeit mit Thomas Wiegand: Denkmaltopographie Bundesrepublik Deutschland, Kulturdenkmäler in Hessen, Werra-Meißner-Kreis I, Altkreis Eschwege. Friedr. Vieweg & Sohn, Braunschweig/Wiesbaden 1991, ISBN 3-528-06240-1, S. 414 f.
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Commons: Angerlinden in Röhrda – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

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  1. a b Verordnung zur Sicherung von Naturdenkmalen in den Stadt- und Landkreisen des Regierungsbezirks Kassel vom 21. Juli 1936. In: Beilage zum Amtsblatt der Regierung Kassel. Nr. 44 vom Sonnabend, 31. Oktober 1936.
  2. a b Peer Zietz in Zusammenarbeit mit Thomas Wiegand: Röhrda In: Denkmaltopographie Bundesrepublik Deutschland, Kulturdenkmäler in Hessen, Werra-Meißner-Kreis 1, Altkreis Eschwege. S. 338 f.
  3. a b Röhrda, Werra-Meißner-Kreis In: Historisches Ortslexikon. Website des Landesgeschichtlichen Informationssystems Hessen (LAGIS); abgerufen am 20. Juni 2024.
  4. Karl Frölich: Alte Dorfplätze und andere Stätten bäuerlicher Rechtspflege im Rhein-, Main- und Wesergebiet. In: Hessische Heimat, Kassel 1938, S. 65 f.
  5. Gerichtsplatz in Röhrda. In: Gerichtsstätten in Hessen auf der Website des Landesgeschichtlichen Informationssystems Hessen (LAGIS); abgerufen am 20. Juni 2024.
  6. Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz - BNatSchG). § 28 Naturdenkmäler. Website des Bundesministeriums der Justiz; abgerufen am 20. Juni 2024.
  7. Gesamtanlage Röhrda. In: Kulturdenkmäler in Hessen. Website des Landesamtes für Denkmalpflege Hessen; abgerufen am 20. Juni 2024.