Anke Schafft-Stegemann

deutsche Juristin, Richterin und Gerichtspräsidentin

Anke Schafft-Stegemann (geboren 12. Juni 1937) ist eine deutsche Juristin, ehemalige Richterin und Gerichtspräsidentin. Am 1. April 1996 wurde sie als erste Frau zur Präsidentin des Landessozialgerichts Hamburg berufen und stand bis zu ihrer Pensionierung am 31. Dezember 2001 an seiner Spitze.

Beruflicher Werdegang

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Nach dem Abitur studierte Anke Schafft-Stegemann Jura. Sie beendete das Studium mit der Ersten Juristischen Staatsprüfung. Nach dem Rechtsreferendariat absolvierte sie die Zweite Juristische Staatsprüfung. 1964 wurde sie an der Universität Köln mit einer Arbeit über das Thema Die Abstimmung im Strafprozess promoviert.[1]

Nach beruflichen Anfängen als Richterin wurde Anke Schafft-Stegemann am 1. Juli 1989 zur Vizepräsidentin des Landessozialgerichts Schleswig-Holstein ernannt. Am 1. April 1996 wurde sie zur Präsidentin des Landessozialgerichts Hamburg berufen. Dieses Amt hatte sie bis zu ihrer Pensionierung am 31. Dezember 2001 inne.[1]

Engagement

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Anke Schafft-Stegemann engagiert sich im Verein Landerziehungsheim Marienau e.V. und ist stellvertretende Vorsitzende der Gesellschaft für Friedrichstädter Stadtgeschichte.[2][3]

Privates

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Anke-Schafft-Stegemanns Urgroßvater war Lohgerber.[4]

Die Juristin lebt in Friedrichstadt. Sie hat einen Sohn.

Publikationen (Auswahl)

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  • Anke Schafft-Stegemann: Die Abstimmung im Strafprozess. (Dissertation). 1964[1]

Einzelnachweise

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  1. a b c Köbler Gerhard, Wer ist wer im deutschen Recht. Abgerufen am 15. Januar 2021.
  2. Impressum | Gesellschaft für Friedrichstädter Stadtgeschichte – gegründet 1970. Abgerufen am 15. Januar 2021 (deutsch).
  3. Marienauer Chronik. Heft 66. Schuljahr 2012/2013. Landerziehungsheim Schule Marienau, ehemals im Original (nicht mehr online verfügbar); abgerufen am 15. Januar 2021.@1@2Vorlage:Toter Link/www.marienau.com (Seite nicht mehr abrufbar. Suche in Webarchiven)
  4. hn: Mit dem Bollerwagen-Altar von Haus zu Haus | shz.de. Abgerufen am 15. Januar 2021.