Anpartsselskab

Dänische Form einer haftungsbeschränkten Gesellschaft

Die Anpartsselskab (ˈænpʰɑtsselˌskɛˀp) (ApS) ist eine dänische Rechtsform, in etwa vergleichbar mit der deutschen GmbH und neben der Aktieselskab die meist genutzte Gesellschaftsform in Dänemark.

Für die Gründung einer ApS ist ein Mindeststammkapital von 40.000 dänischen Kronen (DKK) (entspricht 5.361 EUR, Wechselkurs vom 26. Dezember 2024)[1], sowie eine vollständige Mindesteinzahlung des Stammkapitals nötig (bar oder durch geprüfte Sachleistungen; § 27 Abs. 3 & § 3 Abs. 1 Selskabsloven)[2].

Gründungsprozess

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Gegründet wird die Gesellschaft durch Unterzeichnung einer einfachen Gründungsurkunde. Eine notarielle Beglaubigung ist nicht erforderlich. Anschließend muss die neue Gesellschaft bei der „Agentur für Handel und Unternehmen“ („Erhvervs- og Selskabsstyrelsen“) registriert werden. Rechtskräftig wird die Gründung mit Zuteilung der „CVR-Nummer“ (CVR = Centrale Virksomhedsregister) durch die Agentur.[3]

Gründungsaufwand

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  • Dauer: ca. ein bis zwei Wochen.
  • Kosten: Anmeldung im dänischen Handelsregister

Anschließender Verwaltungsaufwand

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  • Jährliche Erstellung eines Geschäftsberichts („financial statements“) durch einen staatlich zugelassenen Buchhalter.
  • Veröffentlichung durch die „Agentur für Handel und Unternehmen“.[3]
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Einzelnachweise

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  1. Gründung einer A/S und ApS. In: erhvervsstyrelsen.dk. Erhvervsstyrelsen, abgerufen am 15. April 2022 (dänisch).
  2. Selskabsloven. In: retsinformation.dk. Retsinformation, abgerufen am 15. April 2022 (dänisch).
  3. a b Ralf Schmid-Gundram: Die dänische Anpartsselskab (ApS). Europäische Rechtsformen. In: europaeische-rechtsformen.de. Abgerufen am 8. Juli 2022.