Als Antiphérna (griech.: anti=gegen, pherne=Mitgift) oder Antiphernalien bezeichnet man in der Rechtsprechung der Antike die Gegengaben des Bräutigams an die Braut für ihr Mitgebrachtes; gleichbedeutend wie Widerlage. Das heißt, dass der Bräutigam seiner zukünftigen Frau ein Geschenk macht, da diese ihn zuvor beschenkt hat.

Siehe auch

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