Anton Woltreich

deutscher Jurist und Syndicus der Hansestädte Wismar und Rostock

Anton Woltreich[1] (* 12. Dezember 1593 in Meldorf; † 25. Dezember 1645 in Rostock) war ein deutscher Jurist und Syndicus der Hansestädte Wismar und Rostock.

Als Sohn des Kaufmanns Carsten Woltreich in Meldorf geboren, erhielt Woltreich seine Schulbildung in Hamburg und Hannover und studierte anschließend Jurisprudenz. 1618 hielt er eine Disputation zur Erlangung der Doktorwürde an der Universität Heidelberg. Der Lehrbetrieb an der Universität wurde jedoch wegen des Dreißigjährigen Krieges noch im selben Jahr unterbrochen und Woltreich dadurch die Doktorwürde vorerst verwehrt. Am 12. Juni 1623 erlangte er diese schließlich an der Universität Rostock.[2]

Nach seiner Promotion war Woltreich als Rat der Stadt Rostock tätig. Nachdem der Dreißigjährige Krieg 1627 auch Mecklenburg erreicht hatte, verließ Woltreich Rostock und wurde 1628 zum Syndicus der Hansestadt Wismar ernannt.[3] Als solcher nahm er am 19. Januar 1630 an der Erbhuldigung des zum Herzog zu Mecklenburg ernannten Wallenstein in Güstrow teil.[4] Als Ende 1631 die „Schwedenzeit“ in Rostock begann, kehrte Woltreich zurück, wurde 1632 zum Syndicus der Hansestadt Rostock ernannt und nahm als solcher 1634 an dem Landtag in Sternberg[5] und 1639 an dem Landtag in Rostock[6] teil.

Woltreich starb 1645 an Schwindsucht. Seine am 17. August 1619 geschlossene Ehe mit Justina Merula, Tochter des niederländischen Juristen Paul Merula, war kinderlos geblieben.

  • Disputatio Inauguralis Juridica. Heidelberg 1618.
  • Disputatio Juridica De Intercessionibus Mulierum. Mauriti Saxonis, Rostock 1622 (resolver.sub.uni-goettingen.de).

Literatur

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Einzelnachweise

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  1. Johann Moller nennt ihn in seinem Cimbria Literata fälschlicherweise Wolterich. Zedler und Jöcher beziehen sich in ihren Lexika auf Moller und haben daher diese falsche Schreibweise übernommen (vgl. Literatur).
  2. Eintrag im Dekanatsbuch auf den Seiten des Rostocker Matrikelportals.
  3. Dieterich Schröder: „Von denen Syndicis dieser Stadt“. In: „Kurtze Beschreibung Der Stadt und Herrschafft Wismar, Was betrifft Die Weltliche Historie Derselben“. Andreas Sebastian Winckler, Wismar 1743, S. 32 (reader.digitale-sammlungen.de).
  4. David Franck: Wallenstein erhält Mecklenburg erblich. In: „Des Alt- und Neuen Mecklenburgs Dreyzehendes Buch. Von Mecklenburgs Verwüstung durch Feinde und Freunde, darin enthalten: wie die Fürsten ihrer Länder entsetzet, Albrecht von Wallenstein dieselben erhalten, aber auch wieder verlohren, der König von Schweden Gustav Adolph dazu gekommen, und sowohl die Kayserlichen als Schweden das Land verheeret; bis der Westphälische Friede erfolget“. Joh. Gotth. Fritze, Güstrow / Leipzig 1756, S. 78–87 (reader.digitale-sammlungen.de).
  5. David Franck: „Land-Tag zu Sternberg“. In: „Des Alt- und Neuen Mecklenburgs Dreyzehendes Buch. Von Mecklenburgs Verwüstung durch Feinde und Freunde, darin enthalten: wie die Fürsten ihrer Länder entsetzet, Albrecht von Wallenstein dieselben erhalten, aber auch wieder verlohren, der König von Schweden Gustav Adolph dazu gekommen, und sowohl die Kayserlichen als Schweden das Land verheeret; bis der Westphälische Friede erfolget“. Joh. Gotth. Fritze, Güstrow / Leipzig 1756, S. 147–169 (reader.digitale-sammlungen.de).
  6. David Franck: „Land-Tag zu Rostock“. In: „Des Alt- und Neuen Mecklenburgs Dreyzehendes Buch. Von Mecklenburgs Verwüstung durch Feinde und Freunde, darin enthalten: wie die Fürsten ihrer Länder entsetzet, Albrecht von Wallenstein dieselben erhalten, aber auch wieder verlohren, der König von Schweden Gustav Adolph dazu gekommen, und sowohl die Kayserlichen als Schweden das Land verheeret; bis der Westphälische Friede erfolget“. Joh. Gotth. Fritze, Güstrow / Leipzig 1756, S. 211–222 (reader.digitale-sammlungen.de).