Anzünder

Hilfsmittels zum Anzünden von Brennstoffen oder Treibladung eines Geschosses oder einer Rakete

Ein Anzünder dient dem Anzünden der Treibladung eines Geschosses oder einer Rakete. Somit wird eine Deflagration der Treibladung ausgelöst und das Geschoss oder die Rakete angetrieben. Ein Zünder hingegen löst die Detonation des Sprengkopfes oder einer Sprengladung zum gewünschten Zeitpunkt aus.[1][2]

Anzünder kann auch die Bedeutung eines Hilfsmittels zum Anzünden von Brennstoffen sein. Z.B. beim Grillen oder Kamin.

Siehe auch

Bearbeiten

Einzelnachweise

Bearbeiten
  1. Heinz M. Hiersig (Hrsg.): Lexikon Maschinenbau, Springer-Verlag, 1995, ISBN 978-3-642-57850-2, S. 1457 [1]
  2. Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung: Berufsgenossenschaftliche Regel: BGR 114 (bisher ZH 1/47) Regeln für Sicherheit und Gesundheitsschutz beim Zerlegen von Gegenständen mit Explosivstoff oder beim Vernichten von Explosivstoff oder Gegenständen mit Explosivstoff (Explosivstoff-Zerlege- oder Vernichteregel), Fachausschuß "Chemie", Januar 1996 [2]