Apodie
Klassifikation nach ICD-10 | |
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Q72.3 | Angeborenes Fehlen des Fußes oder einer oder mehrerer Zehen |
ICD-10 online (WHO-Version 2019) |
Die Apodie, von altgriechisch πούς, ποδός pous, podos, deutsch ‚Fuß‘ + ἀ Alpha privativum, ist das Fehlen eines Fußes. Es handelt sich um eine sehr seltene angeborene Fehlbildung, bei der Teile des peripheren Extremitätenanteils fehlen.[1]
Sie kann zusammen mit der Aphalangie (Fehlen von Finger- oder Zehengliedern), der Adaktylie (Fehlen von Fingern oder Zehen) und Acheirie (Fehlen der Hand) zu den Terminalen transversalen Extremitätendefekten (Kongenitale Amputation) gezählt werden. Die Fehlbildung kann ein- oder beidseitig auftreten.
Im Gegensatz zu einer Amelie fehlt nicht die Gliedmaße, Schien- und Wadenbein sind vorhanden.[2] Fehlt nur ein Fuß, spricht man von einer Monopodie. Bei einer Acheiropodie fehlen auch die Hände.
In der Veterinärmedizin
BearbeitenBei Rindern wurde diese Fehlbildung gleichfalls beschrieben:[3]
In der Biologie
BearbeitenDer Begriff Apodie führt in der französischen Wikipedia auf Wirbeltiere, bei denen alle vier Beine sekundär wieder verloren gegangen sind, siehe Schlangen.
Literatur
Bearbeiten- G. Camera, A. Camera, G. Verrina, S. Trasino, S. Malvasio: [Oromandibular-limb hypogenesia spectrum: report of a case of lower ankylogloxia ++ associated with bilateral apodia]. In: Pathologica. Band 86, Nummer 1, Februar 1994, S. 110–112, PMID 8072797.
- Jan Douwes Visser: Pediatric Orthopedics, S. 347, 2017, ISBN 978-3-319-40178-2
Einzelnachweise
Bearbeiten- ↑ Eintrag zu Apodie, isolierte. In: Orphanet (Datenbank für seltene Krankheiten)
- ↑ Radiopaedia
- ↑ T. Hiraga, M. Abe, K. Iwasa, K. Takehana: Anatomical findings of apodia in a calf. In: The Journal of veterinary medical science. Band 53, Nummer 6, Dezember 1991, S. 1125–1127, doi:10.1292/jvms.53.1125, PMID 1790230.