Arbeitnehmerverband des Friseur- und Haargewerbes

ehemalige Gewerkschaft im Deutschen Reich (1889–1931)

Der Arbeitnehmerverband des Friseur- und Haargewerbes wurde 1889 als Verband der Barbier-, Friseur- und Perückenmachergehilfen Deutschlands gegründet. Die freie Gewerkschaft organisierte Beschäftigte im Friseuregewerbe im Deutschen Kaiserreich in der Weimarer Republik.

Arbeitnehmerverband des Friseur- und Haargewerbes
Gründung 1889
Sitz Berlin
Nachfolger Gesamtverband der Arbeitnehmer der öffentlichen Betriebe und des Personen- und Warenverkehrs
Auflösung 31. Dezember 1931
Zweck Gewerkschaft

Geschichte

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Der Verband wird 1889 gegründet und hatte im Laufe seines Bestehen verschiedene Namen:[1]

  • 1889–1892: Verband der Barbier-, Friseur- und Perückenmachergehilfen Deutschlands
  • 1892–1903: Verband deutscher Barbiere, Friseure und Perückenmacher
  • 1903–1919: Verband der Friseurgehilfen Deutschlands
  • 1919–1931: Arbeitnehmerverband des Friseur- und Haargewerbes

Sitz der Gewerkschaft war das Gewerkschaftshaus in Berlin.

Die Gewerkschaft war Mitglied bei der Generalkommission der Gewerkschaften Deutschlands und 1919 Gründungsmitglied beim Nachfolger Allgemeiner Deutscher Gewerkschaftsbund. International war der Verband bei der Internationalen Union der Friseurgehilfen aktiv.

Am 1. Januar 1932 schloss sich der Arbeitnehmerverband dem Gesamtverband der Arbeitnehmer der öffentlichen Betriebe und des Personen- und Warenverkehrs an.

Vorsitzende

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Einzelnachweise

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  1. Friedrich Etzkorn: Arbeitnehmerverband des Friseur- und Haargewerbes. Ludwig Heyde (Hrsg.): Internationales Handwörterbuch des Gewerkschaftswesens, 1931, S. 1847–1848 (fes.de [abgerufen am 11. Mai 2021]).