Arbeitsgericht Thedinghausen
Das Arbeitsgericht Thedinghausen war ein braunschweigisches Arbeitsgericht mit Sitz in Thedinghausen.
Geschichte
BearbeitenGemäß Arbeitsgerichtsgesetz vom 23. Dezember 1926[1] wurden in Deutschland Arbeitsgerichte gebildet. Diese waren nur in der ersten Instanz organisatorisch selbstständige Gerichte, die Landesarbeitsgerichte waren den Landgerichten zugeordnet. Am Landgericht Braunschweig entstand so 1927 das Landesarbeitsgericht Braunschweig als einziges Landesarbeitsgericht im Freistaat Braunschweig. In Thedinghausen entstand das Arbeitsgericht Thedinghausen als eines von acht Arbeitsgerichten des Landesarbeitsgerichts. Sein Sprengel umfasste den Gerichtsbezirk des Amtsgerichts Thedinghausen. Es bestand eine Kammer für Arbeiter und eine Kammer für das Handwerk.[2]
Nach der Besetzung Deutschlands durch die Alliierten wurden 1945 zunächst alle Gerichte geschlossen. Die ordentlichen Gerichte wurden schon bald wieder eröffnet, während die Arbeitsgerichte zunächst nicht wieder eingerichtet wurden, so dass arbeitsgerichtliche Streitigkeiten von den ordentlichen Gerichten erledigt werden mussten. Gemäß Kontrollratsgesetz 21 sollten in Deutschland Arbeitsgerichte aufgebaut werden. Anstelle der früheren Landesarbeitsgerichte wurde am 5. November 1946 das Landesarbeitsgericht Niedersachsen als einziges Landesarbeitsgericht Niedersachsen für das ganze Land Niedersachsen gebildet. In Thedinghausen wurde kein Arbeitsgericht mehr gebildet.[3]
Einzelnachweise
Bearbeiten- ↑ RGBl. I S. 507
- ↑ Verordnung über die Einrichtung der Arbeitsgerichtsbehörden vom 24. Juni 1927; in: Braunschweigische Gesetz- und Verordnungssammlung, S. 209 f., Digitalisat
- ↑ 75 Jahre Arbeitsgerichtsbarkeit in Niedersachsen