Artemis Accords

Vereinbarungen zur Regelung der Raumfahrt

Die Artemis Accords (Deutsch: Artemis-Abkommen) sind eine Reihe von nicht bindenden multilateralen Vereinbarungen zwischen der Regierung der Vereinigten Staaten und anderen Staaten, in denen Normen festgelegt werden, die im Weltraum und in der Raumfahrt befolgt werden sollen. Die Vereinbarungen stehen im Zusammenhang mit dem Artemis-Programm, einem von den USA geleiteten Versuch, bis 2027 Menschen auf den Mond zurückzubringen. Als von der NASA, dem National Space Council und dem US-Außenministerium ausgearbeiteten Vereinbarungen soll sie einen Rahmen für die Zusammenarbeit bei der zivilen Erforschung und friedlichen Nutzung des Mondes, des Mars und anderer astronomischer Objekte schaffen. Er stützt sich dabei ausdrücklich auf den Weltraumvertrag der Vereinten Nationen von 1967, zu dessen Einhaltung die Unterzeichner verpflichtet sind, und zitieren die meisten wichtigen, von den Vereinten Nationen ausgehandelten Übereinkommen zum Weltraumrecht. Er folgt bei dem Abbau von Weltraumresourcen allerdings der US-amerikanischen Rechtsinterpretation, was auch auf Kritik stieß. Der Artemis-Vertrag wurde am 13. Oktober von acht nationalen Raumfahrtorganisationen unterzeichnet. Bis November 2024 hatten 48 Staaten die Artemis Accords unterzeichnet.

Unterzeichner der Artemis Accords (Ende 2024)

Geschichte

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Am 5. Mai 2020 veröffentlichte Reuters einen exklusiven Bericht, dass die Regierung von Donald Trump ein neues internationales Abkommen für den Bergbau auf dem Mond ausarbeitet, das sich auf den Weltraumvertrag von 1967 stützt.[1] Zehn Tage später kündigte der NASA-Administrator Jim Bridenstine offiziell die Artemis Accords an, eine Reihe von Abkommen mit Partnernationen, die darauf abzielen, einen Rahmen für die Erforschung und den Abbau des Mondes zu schaffen, einschließlich wirtschaftlicher Nutzungsrechte.[2] Bridenstine erklärte, dass mit den Vereinbarungen einheitliche Richtlinien für die Länder geschaffen werden sollen, um mögliche Konflikte oder Missverständnisse bei künftigen Raumfahrtvorhaben zu vermeiden. Regierungen, die die Vereinbarungen unterzeichnen, können sich formell am Artemis-Programm beteiligen.[3]

Die Vereinbarungen wurden ursprünglich am 13. Oktober 2020 von Vertretern der nationalen Raumfahrtbehörden von acht Ländern unterzeichnet: Australien, Kanada, Italien, Japan, Luxemburg, den Vereinigten Arabischen Emiraten, dem Vereinigten Königreich und den Vereinigten Staaten.[4] Der Beitritt steht weiteren Ländern offen. Weitere Unterzeichner können sich entscheiden, direkt an den Aktivitäten des Artemis-Programms teilzunehmen, oder sie können sich einfach dazu bereiterklären, die Grundsätze für die Erforschung des Mondes, wie sie in den Vereinbarungen festgelegt sind, einzuhalten. 2022 verdoppelte sich die Anzahl der Signatorenstaaten durch den Beitritt weiterer Mitglieder, darunter u. a. Israel und Frankreich. Vertreter der Unterzeichnerstaaten trafen sich am 19. September 2022 zum ersten Mal in der IAC, um die Vereinbarungen und die Zusammenarbeit im Weltraum im Allgemeinen zu erörtern.[5]

2023 und 2024 traten weitere Länder dem Vertrag bei, sodass sich die Anzahl der Signatoren auf 48 Staaten erhöhte. Deutschland trat dem Vertrag im September 2023 bei.[6][7]

Obwohl die Vereinbarungen eine Voraussetzung für die Teilnahme am Artemis-Programm sind, wurden sie als Kodifizierung von Schlüsselprinzipien und Leitlinien für die Erforschung des Weltraums im Allgemeinen interpretiert.[8] Ihr erklärtes Ziel ist es, „für die operative Umsetzung wichtiger Verpflichtungen aus dem Weltraumvertrag und anderen Instrumenten zu sorgen“. Die Abkommen sind ein einziges Dokument, das von jedem Land unterzeichnet wird, das sich zu den Grundsätzen der Abkommen verpflichtet. Es wird dabei erwartet, dass bilaterale Abkommen zwischen Raumfahrtbehörden für spezifische Operationen auf dem Mond und darüber hinaus auf die Vereinbarungen Bezug nehmen und sie in konkreten Projekten umsetzen.[9]

Die Provisionen des Abkommens:

  • Bekräftigung, dass kooperative Aktivitäten im Rahmen dieser Abkommen ausschließlich friedlichen Zwecken dienen und im Einklang mit dem einschlägigen Völkerrecht stehen sollten.
  • Bestätigung der Verpflichtung zur Transparenz und zum Austausch wissenschaftlicher Informationen im Einklang mit Artikel XI des Weltraumvertrags.
  • Forderung nach einer Verpflichtung, angemessene Anstrengungen zu unternehmen, um die derzeitigen Interoperabilitätsstandards für weltraumgestützte Infrastrukturen zu nutzen und Standards zu schaffen, wenn diese nicht existieren oder unzureichend sind.
  • Forderung nach einer Verpflichtung, alle angemessenen Anstrengungen zu unternehmen, um Personen im Weltraum, die sich in Not befinden, gemäß ihren Verpflichtungen aus dem Weltraumrettungsübereinkommen die notwendige Hilfe zu leisten.
  • Festlegung der Zuständigkeit für die Registrierung von Objekten im Weltraum, wie im Weltraumregistrierungsübereinkommen vorgesehen
  • eine Verpflichtung zur öffentlichen Weitergabe von Informationen über ihre Aktivitäten und zur offenen Weitergabe wissenschaftlicher Daten einzufordern. Dabei verpflichten sich die Unterzeichner, sich untereinander abzustimmen, um einen angemessenen Schutz für urheberrechtlich geschützte und/oder exportkontrollierte Informationen zu gewährleisten; diese Bestimmung erstreckt sich nicht auf Aktivitäten des privaten Sektors, es sei denn, sie werden im Auftrag eines Unterzeichners durchgeführt.
  • Aufnahme einer Vereinbarung zur Erhaltung des Weltraumerbes, das historisch bedeutsame Landestellen von Menschen oder Robotern, Artefakte, Raumfahrzeuge und andere Zeugnisse von Aktivitäten umfasst, und zur Beteiligung an multinationalen Bemühungen zur Entwicklung entsprechender Regularien.
  • Eine Vereinbarung, dass die Gewinnung und Nutzung von Weltraumressourcen in einer Weise erfolgen soll, die mit dem Weltraumvertrag übereinstimmt und sichere und nachhaltige Aktivitäten unterstützt. Die Ausbeutung von Weltraumressourcen sei außerdem nicht gleichzusetzen mit der durch den Weltraumvertrag unterbundenen nationalen Aneignung fremder Himmelskörper. Die Unterzeichner ferner ihre Absicht, zu den multilateralen Bemühungen um die Weiterentwicklung internationaler Praktiken und Regeln zu diesem Thema beizutragen.
  • Bekräftigung der Verpflichtung der Unterzeichner zur Einhaltung der Bestimmungen des Weltraumvertrags in Bezug auf die gebührende Rücksichtnahme und die schädliche Einmischung in die Aktivitäten anderer Nationen sowie zur Bereitstellung von Informationen über den Standort und die Art der weltraumgestützten Aktivitäten. Zu Unterbindung von schädlichen Aktivitäten oder Konflikten wird die Einrichtung von „Sicherheitszonen“ vorgesehen. Die Größe und der Umfang dieser Sicherheitszonen sollten sich nach der Art und dem Umfeld des betreffenden Betriebs richten und in angemessener Weise unter Anwendung allgemein anerkannter wissenschaftlicher und technischer Grundsätze festgelegt werden. Innerhalb ihrer Sicherheitszonen verpflichten sich die Unterzeichner, den Grundsatz des freien Zugangs zu allen Bereichen der Himmelskörper durch andere und alle anderen Bestimmungen des Weltraumvertrags zu respektieren.
  • Verpflichtung, das Wachstums von Weltraummüll abzuschwächen und die Entstehung neuen, schädlichen Weltraummülls zu begrenzen.

Unterzeichner

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Reaktionen

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Das Abkommen wurde als ein bedeutender Schritt in der Weltraumpolitik eingestuft. Der Inhalt der Vereinbarungen würde einen „bedeutenden politischen Versuch darstellen, die wichtigsten Grundsätze des Weltraumrechts“ zur Regelung der Weltraumaktivitäten der Staaten zu kodifizieren. Er sei damit ein Schritt in eine detailliertere Formulierung des Bestimmung bestehenden Weltraumvertrags und würde auch konkrete Vorgaben zur Umsetzung erhalten.[8] Erstmals wurde außerdem in einem internationalen Vertrag auch auf bestehendes menschliches Weltraumerbe Bezug genommen, wie z. B. historische Landestätten.[10] Internationale Rechtswissenschaftler schreiben dem Abkommen auch zu, dass es dazu beigetragen hat, die Weltraumforschung in Richtung einheitlicher Standards der Zusammenarbeit und friedlichen Nutzung zu beeinflussen.[11]

Kritisiert wurde der Vertrag vor allem von Russland und der Volksrepublik China, den beiden anderen großen Weltraummächten. Russland bezeichnete die Vereinbarung als zu „US-zentriert“, um sie in ihrer jetzigen Form zu unterzeichnen.[8] Sie sei ein „unverhohlenen Versuch, ein internationales Weltraumrecht zu schaffen, das die Vereinigten Staaten begünstigt“ und ein unilateraler Versuch die USA zum „Gatekeeper“ von Weltraumressourcen zu machen.[12] Der Roskosmos-Chef Dmitri Rogosin verkündete das „Prinzip der Invasion sei immer das gleiche, egal ob auf dem Mond oder im Irak“.[13]

Kritiker behaupten, dass der Weltraumvertrag den Nationen ausdrücklich verbietet, Anspruch auf einen anderen Himmelskörper zu erheben, und dass die Artemis Accords gegen das Weltraumrecht verstoßen, da sie den Unterzeichnern zum Beispiel erlauben, Ansprüche auf aus dem Bergbau auf anderen Himmelskörpern gewonnenen Ressourcen zu erheben. Damit würden diese vom UN-Weltraumvertrag abgewichen bzw. dieser neu interpretiert.[13][3] Dies wurde als ein Versuch der US-Regierung interpretiert seinem Privatsektor mithilfe von bilateralen Abkommen die Ausbeutung von Weltraumressourcen zu ermöglichen, unter Umgehung bestehender multilateraler Institutionen mithilfe eines bilateralen Abkommens.[14][15]

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Einzelnachweise

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  1. Exclusive: Trump administration drafting 'Artemis Accords' pact for moon mining - sources | Reuters. 24. Mai 2022, abgerufen am 4. Dezember 2024.
  2. Mike Wall published: NASA lays out 'Artemis Accords' for responsible moon exploration. 15. Mai 2020, abgerufen am 4. Dezember 2024 (englisch).
  3. a b Loren Grush: US and seven other countries sign NASA’s Artemis Accords to set rules for exploring the Moon. In: The Verge. 13. Oktober 2020, abgerufen am 4. Dezember 2024 (englisch).
  4. NASA, International Partners Advance Cooperation with First Signings of Artemis Accords - NASA. Abgerufen am 4. Dezember 2024 (amerikanisches Englisch).
  5. Signatories of the U.S.-Led Artemis Accords Meet in Person for the First Time. In: American Journal of International Law. Band 117, Nr. 1, Januar 2023, ISSN 0002-9300, S. 133–139, doi:10.1017/ajil.2022.88 (cambridge.org [abgerufen am 4. Dezember 2024]).
  6. BMWK-Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz: Gemeinsam verantwortungsvolle Raumfahrt vorantreiben: Deutschland unterzeichnet Artemis Accords für internationale Zusammenarbeit. Abgerufen am 4. Dezember 2024.
  7. Missionen zu Mond und Mars: Deutschland tritt Raumfahrt-Abkommen der Nasa bei. In: Der Spiegel. 15. September 2023, ISSN 2195-1349 (spiegel.de [abgerufen am 4. Dezember 2024]).
  8. a b c Christopher Newman: Artemis Accords: why many countries are refusing to sign Moon exploration agreement. 19. Oktober 2020, abgerufen am 4. Dezember 2024 (amerikanisches Englisch).
  9. Artemis Accords - NASA. Abgerufen am 4. Dezember 2024 (amerikanisches Englisch).
  10. Torsten Kriening: #SpaceWatchGL Opinion: In a Historic First, Eight Nations Formally Recognize the Need to Preserve Heritage in Space. 25. Oktober 2020, abgerufen am 4. Dezember 2024 (amerikanisches Englisch).
  11. The Artemis Accords and the Next Generation of Outer Space Governance | Council on Foreign Relations. Abgerufen am 4. Dezember 2024 (englisch).
  12. Aaron Boley, Michael Byers: U.S. policy puts the safe development of space at risk. In: Science. Band 370, 1. Oktober 2020, ISSN 0036-8075, S. 174–175, doi:10.1126/science.abd3402 (harvard.edu [abgerufen am 4. Dezember 2024]).
  13. a b Christoph Seidler: Amerikas Anspruch auf den Mond. In: Der Spiegel. 19. Mai 2020, ISSN 2195-1349 (spiegel.de [abgerufen am 4. Dezember 2024]).
  14. Raumfahrt: Wie die USA das Völkerrecht aushebeln könnten. In: Spektrum. Abgerufen am 4. Dezember 2024.
  15. The Artemis Accords and the law: Is the Moon ‘back in business’? Abgerufen am 4. Dezember 2024 (neuseeländisches Englisch).