August Peter von Schöning
August Peter Friedrich Siegmund von Schöning (* 12. März 1780 in Ückerhof, Kreis Pyritz; † 30. November 1858[1] in Stargard in Pommern; vollständiger Name August Peter Friedrich Sigmund von Schöning) war ein preußischer Landrat.
Leben
BearbeitenEr war der älteste Sohn des Gutsbesitzers und Landrats August Ernst von Schöning und dessen Gemahlin Friedrike Amalie von Papstein. Die Familie von Schöning gehört zu den ältesten pommerschen Adelsgeschlechtern. Er erhielt zunächst Privatunterricht zu Hause, besuchte dann die Realschule in Berlin, das spätere Friedrich-Wilhelms-Gymnasium, und studierte anschließend Rechtswissenschaft und Kameralwissenschaften an der Brandenburgischen Universität Frankfurt.
1801 wurde er Referendar bei der Regierung in Stettin, 1802 Referendar bei der Pommerschen Kriegs- und Domänenkammer und im März 1804 Assessor bei der Kammer.
Als sein Vater das Amt des Landrates des Kreises Pyritz niederlegte, wurde August Peter von Schöning im Juni 1804 von den Kreisständen zu seinem Nachfolger gewählt. Nach dem Tode seines Vaters im Jahre 1807 übernahm er die väterlichen Lehngüter Ückerhof, Suckow an der Plöne und Muscherin. 1817 legte er bei Suckow das Lehngut Schöningsburg an.[2] Im Jahre 1813 wurde er vom König mit dem St. Johanniter-Orden ausgezeichnet, im Jahre 1818 mit dem Roten Adlerorden 3. Klasse. Neben seinem Amt als Landrat wurde er im Jahre 1827 zum Geheimen Regierungsrat und Mitglied des Regierungskollegiums in Stettin ernannt. Im Jahre 1848 legte er sein Amt als Landrat nieder. Bei dieser Gelegenheit erhielt er den Titel eines Wirklichen Geheimen Oberregierungsrates.
August Peter von Schöning war ununterbrochen von 1824 bis 1854 Mitglied des Pommerschen Provinziallandtages. In den 1. und 2. Provinziallandtag (1824 und 1827) wurde er als Abgeordneter der Landgemeinden des Kreises Greifenhagen, des Kreises Pyritz und des Kreises Saatzig gewählt. Im 3. bis 13. Provinziallandtag (1831 bis 1856) saß er dann als Vertreter der Ritterschaft. Im 3. bis 13. Provinziallandtag wurde er zum Stellvertreter des Vorsitzenden ernannt.[3]
August Peter von Schöning blieb unvermählt und hatte die Geschwister Ludwig (* 1822) und Mathilde Auguste Wilhelmine (* 1826) adoptiert. Seine Lehngüter konnten diese nicht erben. So kaufte er 1839 von seiner Schwester das Gut Megow, das dieser nach dem Tod des Vaters zugefallen war. Das Gut Megow war zwar einstmals auch ein Lehen der Familie Schöning gewesen, dann aber an die Familie von Küssow gekommen und war 1797 allodifiziert worden. Durch Testament richtete er in Megow einen Familienfideikommiss zugunsten seines Adoptivsohnes ein. Nachdem August Peter von Schöning 1858 gestorben war, wurde Ludwig Schöning Fideikommissherr auf Megow. Als Besitzer von Megow wurde er 1863, zusammen mit seiner Schwester, vom König als von Schöning-Megow in den Adelsstand erhoben.[4] Da Ludwig von Schöning-Megow kinderlos starb, fiel der Familienfideikommiss Megow über eine Tochter seiner Schwester an die Familie von Heyden-Linden.[5] Die Lehngüter Ückerhof, Suckow an der Plöne, Muscherin und Schöningsburg fielen nach dem Tod von August Peter von Schöning an die zwei Söhne seines Bruders.[6]
Beigesetzt wurde August Peter von Schöning im Mausoleum im Park von Megow.
Schriften
Bearbeiten- Historisch-geographisch-statistisches Handbuch des Pyritzer Kreises in Hinter-Pommern, Regierungs-Departments Stettin. F. Grade, Stettin 1856, S. 573–577. (Online).
Literatur
Bearbeiten- Steffen Arndt: Der königlich preußische Landrat im 18. und im 19. Jahrhundert am Beispiel des Kreises Pyritz in Pommern. In: Baltische Studien. Band 91 N.F., Hrsg. Dirk Alvermann, Verlag Ludwig, Kiel 2005, S. 97–120. ISSN 0067-3099
- Heinrich Berghaus: Landbuch des Herzogtums Pommern. Teil II. Band 3, W. Dietze, Anklam 1868, S. 793–794. (Online)
- Hans von Schöning, Kurd von Schöning: Geschichtliche Nachrichten von dem Geschlechte von Schöning und dessen Gütern, Selbstverlag, Berlin 1830, S. 102–104 (Online, mit Portrait).
- Rolf Straubel: Biographisches Handbuch der preußischen Verwaltungs- und Justizbeamten 1740–1806/15. in: Historische Kommission zu Berlin (Hrsg.): Einzelveröffentlichungen; 85, K. G. Saur Verlag, München 2009, S. 899–900. (Online) ISBN 978-3-598-23229-9.
Fußnoten
Bearbeiten- ↑ Hermann Keipp: Berliner Revue: Social-politische Wochenschrift. 1858, 4. Quartal, Verlag Heinicke, Berlin 1858, S. 501–502.
- ↑ Heinrich Berghaus: Landbuch des Herzogtums Pommern. Teil II. Band 3. Anklam 1868, S. 757–758. (Online).
- ↑ Theodor Wengler: Der Provinzialverband Pommern. Verzeichnis der Mitglieder des Provinziallandtages. Veröffentlichungen der Historischen Kommission für Pommern, Reihe V, Band 44. Böhlau Verlag, Köln/Weimar/Wien 2008, ISBN 978-3-412-20109-8.
- ↑ Königlich-Preußischer Staats-Anzeiger, №. 20, Berlin, Sonnabend den 24. Januar 1863, Red. Schwieger, Königliche Hof-Buchdruckerei Rudolph (Ludwig) Decker, Berlin 1863, S. 137. (Online)
- ↑ Hermann von Schöning: Nachträge zu der von Kurd Wolfgang von Schöning (…) 1839 herausgegebenen Geschichte der Familie von Schöning. A. Leidholdt, Merseburg 1891, S. 21. (Online)
- ↑ Heinrich Berghaus: Landbuch des Herzogthums Pommern und des Fürstenthums Rügen. Teil II. Band 3. Anklam 1868, S. 724 (Online, im Ortsartikel Megow).
Personendaten | |
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NAME | Schöning, August Peter von |
ALTERNATIVNAMEN | Schöning, August Peter Friedrich Sigmund von (vollständiger Name) |
KURZBESCHREIBUNG | preußischer Landrat |
GEBURTSDATUM | 12. März 1780 |
GEBURTSORT | Ückerhof, Kreis Pyritz |
STERBEDATUM | Oktober 1858 |
STERBEORT | Stargard in Pommern |