Aus der Region. Für die Region. (französisch De la région.) ist ein vom Schweizer Detailhändler Migros verwendeter Slogan, der das Ziel hat, den Absatz inländischer Produkte zu fördern, indem er die regionale Herkunft der Erzeugnisse aktiv vermarktet. Im Jahr 2015 wurden rund 8000 Produkte unter diesem Label angeboten.[1] Welche Anforderungen solche Produkte erfüllen müssen, wird in Richtlinien festgelegt. Ab und zu kommen gar internationale Flugtransporte zum Einsatz.[2]

Heissluftballon mit dem Logo von „Aus der Region. Für die Region.“

Geschichte

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Das Herkunftslabel „Aus der Region. Für die Region.“ wurde 1999 in der Genossenschaft Migros Luzern entwickelt. Bis 2009 wurde das Konzept von weiteren Migros-Genossenschaften in der Schweiz übernommen.[3] Ausnahme bildet die Genossenschaft Migros Tessin, die mit „I Nostrani del Ticino“ ein eigenes Label für regionale Produkte führt.

2009 meldete der Migros-Genossenschafts-Bund den Slogan „Aus der Region. Für die Region.“ beim Institut für geistiges Eigentum (IGE) als Wortmarke an.[4] Der Markenschutz wurde jedoch durch das IGE und zuletzt das Bundesverwaltungsgericht verweigert.[5] Es handelt sich bei dem Label damit nicht um eine Marke im rechtlichen Sinne – sie ist Gemeingut. Das auf dem Slogan basierende Logo – ergänzt um grafische Besonderheiten (Wort-Bild-Marke) – wurde indessen schon am 23. Oktober 2001 beim IGE angemeldet und am 17. Januar 2002 ins Markenschutzregister eingetragen.[6]

Richtlinien

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Um das Label zu erhalten, verlangt die Migros, dass[7]

  • nicht zusammengesetzte Produkte vollständig aus der Region stammen, in der sie verkauft werden.
  • zusammengesetzte Produkte zu mindestens 75 % aus der Region stammen, in der sie verkauft werden. Für die Einhaltung der beworbenen Vorgabe von 80 %[8] besteht eine Übergangsfrist bis 2018. Wenn in einer Region ein Rohstoff (mit Ausnahme der Hauptzutat) nicht in genügender Menge oder der geforderten Qualität erhältlich ist, darf er auch gesamtschweizerisch bezogen werden. Falls auch dies nicht geht, sind unter Einschränkungen Importe zulässig.
  • mindestens zwei Drittel der Wertschöpfung in der Region, in der das Produkt vertrieben wird, generiert wird. Ausnahmen können intern bewilligt werden. Mangels regionaler Schlachthöfe gilt diese Regel beispielsweise für Fleisch nicht.[9]

Unter „Region“ versteht die Migros „in der Regel“ den Einzugsbereich jeweils einer ihrer Regionalgenossenschaften (Luzern, Basel, Zürich, Ostschweiz, Aare, Genf, Neuenburg-Freiburg, Tessin, Wallis oder Waadt).[10]

Demnach erfüllt z. B. ein Weihnachtsstern (Pflanze), bei dem die Stecklinge zwar in Afrika gezüchtet und mit dem Flugzeug importiert wurden, diese Richtlinien vollumfänglich.[2]

Zertifizierung

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Die Migros lässt die Einhaltung des Reglements regelmässig durch eine externe und unabhängige Prüfstelle (Organisme Intercantonal de Certification für die Westschweiz und Migros Aare, ProCert für die Deutschschweiz) kontrollieren und zertifizieren.[8]

Die Stiftung für Konsumentenschutz kritisiert das Label der Migros. Es sei „stossend“, dass die Migros das jeweilige Einzugsgebiet als Region definiere, wodurch vorgeblich regionale Produkte von weiter herkämen und zudem Rohstoffe aus dem Ausland stammen dürften.[1] Die Stiftung Praktischer Umweltschutz Schweiz (Pusch) bewertet das Label mit zwei von drei möglichen Punkten in den Bereichen Transparenz und Zertifizierung und mit einem von drei Punkten im Bereich Kontrolle.[10]

Ebenfalls kritisiert wird die Behauptung der Migros, dass durch das Label kürzere Transportwege anfallen würden. Aufgrund der geografischen Lage der Schlachthöfe (beispielsweise für Hühner) und der Eierkontrollbetriebe der Migros, kämen bei Eiern und Fleisch Transportzeiten von mehreren Stunden vor.[9][11]

Der K-Tipp kritisiert, dass die Zahlungsbereitschaft der Kunden ausgenutzt werde, die Bauern aber nicht davon profitieren.[12]

Die Migros argumentierte zur Schutzfähigkeit des Labels vor Gericht unter anderem, dass es schutzfähig sei, weil es eine „Aneinanderreihung grammatikalisch inkorrekter Halbsätze“ darstelle.[5]

Einzelnachweise

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  1. a b Patrick Jordi: Für die Region - aus der Region? In: Berner Zeitung. 6. Juni 2015, abgerufen am 27. Juli 2015.
  2. a b Isabel Strassheim: Migros-Weihnachtssterne «aus der Region» kommen aus Afrika. In: tagesanzeiger.ch. 9. Dezember 2019, abgerufen am 8. Oktober 2022.
  3. https://web.archive.org/web/20160322152908/https://aus-der-region.migros.ch/aus-der-region/de/unsere-geschichte.html
  4. Markenschutzregister-Auszug für „Aus der Region. Für die Region.“ Institut für Geistiges Eigentum, 27. Juli 2015, abgerufen am 27. Juli 2015.
  5. a b Urteil B8240/2010. (PDF) des Bundesverwaltungsgerichts, 27. Februar 2012, abgerufen am 27. Juli 2015.
  6. Die Bildmarke zu „Aus der Region. Für die Region.“ In: Markenschutzregister des IGE. 22. Juni 2011, abgerufen am 12. August 2015.
  7. Weisung W7.6.1: Nationales Dachreglement für das Migros Label „Aus der Region. Für die Region.“ (PDF) Migros, 26. Februar 2015, S. 4, archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 4. März 2016; abgerufen am 27. Juli 2015.  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.culinarium.ch
  8. a b Die Richtlinien des Labels «Aus der Region. Für die Region.» In: Homepage der Migros. Abgerufen am 2. August 2015.
  9. a b Angela Barandun: Migros empört Konsumentenschützer. In: Tages-Anzeiger. 19. April 2010, abgerufen am 27. Juli 2015.
  10. a b Aus der Region. Für die Region. In: „Labelinfo“. Stiftung Praktischer Umweltschutz Schweiz (Pusch), abgerufen am 27. Juli 2015.
  11. Marco Diener: Zurzach liegt im Berner Oberland. In: Infosperber. 21. Februar 2023, abgerufen am 21. Februar 2023.
  12. «Detailhändler profitieren, Bauern nicht». In: schweizerbauer.ch. 21. Juni 2024, abgerufen am 22. Juni 2024.