Nach dem Auskunftspflichtgesetz, Langtitel Bundesgesetz vom 15. Mai 1987 über die Auskunftspflicht der Verwaltung des Bundes und eine Änderung des Bundesministeriengesetzes 1986 sind alle Organe des Bundes Österreich verpflichtet schriftlich, mündlich oder telefonisch Auskunft zu erteilen. Im Bundes-Verfassungsgesetz ist die Auskunftspflicht für Behörden in Art. 20 Abs. 4 verankert. Das Auskunftspflichtgesetz dient der Verwaltungstransparenz, die in anderen Ländern durch Informationsfreiheitsgesetze bzw. das Öffentlichkeitsprinzip erreicht wird. Die Bundesländer haben mit dem Auskunftspflichtgesetz weitgehend idente Gesetze auf Landesebene umgesetzt.

Basisdaten
Titel: Auskunftspflichtgesetz
Langtitel: Bundesgesetz vom 15. Mai 1987
über die Auskunftspflicht
der Verwaltung des Bundes
und eine Änderung
des Bundesministeriengesetzes 1986
Typ: Bundesgesetz
Geltungsbereich: Republik Österreich
Rechtsmaterie: Verwaltungsrecht
Fundstelle: BGBl. Nr. 287/1987
Datum des Gesetzes: 15. Mai 1987
Inkrafttretensdatum: 1. Jänner 1988
Letzte Änderung: BGBl. I Nr. 158/1998
Bitte beachte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung!

Anwendung des Gesetzes

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Die Auskunft kann nur bei mutwilligen Anfragen oder wenn der Auskunft eine Verschwiegenheitspflicht, etwa das Amtsgeheimnis, entgegensteht oder wenn dadurch das Amt in der Ausübung seiner Pflichten behindert wird, verweigert werden (§§ 1 und 2 Auskunftspflichtgesetz). Die Auskunft hat ohne unnötigen Aufschub, spätestens jedoch innerhalb von acht Wochen zu erfolgen. Bei einem Aufschub ist der Fragesteller zu verständigen (§ 3 Auskunftspflichtgesetz). Es ist zu beachten, dass auf mündliche Aussagen später nur schwer berufen werden kann.

Anfragen zu Umwelt-Themen können nach dem Umweltinformationsgesetz (sowie den entsprechenden Länder-Gesetzen) gestellt werden, das Bürgerinnen und Bürgern ein weiter reichendes Recht auf Information sowie schnellere Antwortfristen einräumt als das Auskunftspflichtgesetz.

Anfragen an Behörden nach dem Auskunftspflichtgesetz und den entsprechenden Ländergesetzen können über die zivilgesellschaftliche Plattform Frag Den Staat[1] abgewickelt werden und auf Wunsch öffentlich nachvollziehbar gemacht werden.

Internationaler Kontext

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Im internationalen Vergleich zeigt sich, dass das Auskunftspflichtgesetz nicht den Standards eines Informationsfreiheitsgesetzes entspricht. In einer Bewertung von nationalen Gesetzeslagen zum Recht auf Informationszugang gilt das Auskunftspflichtgesetz als die schwächste Regelung unter mehr als 110 Ländern.[2]

2013 wurde die Republik Österreich vom Europäischen Menschenrechtsgerichtshof in der richtungsweisenden Beschwerdesache „Österreichische Vereinigung zur Erhaltung, Stärkung und Schaffung eines wirtschaftlich gesunden land- und forstwirtschaftlichen Grundbesitzes gg. Österreich“ wegen Verletzung von Artikel 10(2) der Europäischen Menschenrechtskonvention verurteilt. Eine Tiroler Landesbehörde hatte einer NGO, die als ‚social Watchdog‘ eingestuft wurde, Zugang zu anonymisierten Informationen betreffend die Widmung von Zweitwohnsitzen verweigert.[3]

Diskussion über Informationsfreiheitsgesetz

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Seit 2013 wird die Einführung eines Informationsfreiheitsgesetzes diskutiert, ein Entwurf ging im November 2015 durch eine Begutachtung im Verfassungsausschuss.[4] Ein Beschluss des Gesetzes, für den eine 2/3-Mehrheit notwendig ist, würde das Auskunftspflichtgesetz obsolet machen.

Angetrieben wurde die Diskussion insbesondere durch die Bürgerrechtsorganisation Forum Informationsfreiheit, die für die Abschaffung des Amtsgeheimnisses ein Grundrecht auf Zugang zu Behördeninformation eintritt.[5]

Siehe auch

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Einzelnachweise

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  1. FragDenStaat.at. Abgerufen am 11. November 2024.
  2. Right to Information Rating, erstellt von Access Info Europe und dem Centre For Law And Democracy. Abgerufen am 14. Oktober 2016.
  3. Urteil des EGMR in Österreichische Vereinigung zur Erhaltung, Stärkung (...) gg. Österreich@1@2Vorlage:Toter Link/www.ris.bka.gv.at (Seite dauerhaft nicht mehr abrufbar, festgestellt im November 2024. Suche in Webarchiven) RIS, abgerufen am 14. Oktober 2016
  4. Antrag gem. § 27 GOG betreffend Informationsfreiheitsgesetz - IFG inkl. Stellungnahmen. Begutachtung des Informationsfreiheitsgesetzes im Verfassungsausschuss. In: Parlament Österreich. Abgerufen am 11. November 2024.
  5. Forum Informationsfreiheit – Timeline der Diskussion für ein Transparenzgesetz