Der Ausschuss für Arbeitsmedizin (AfAMed) ist ein gemäß § 9 der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge einzusetzendes ehrenamtliches Gremium. Die Geschäftsführung liegt bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA).[1]

Gemäß § 9 der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) ist es die Aufgabe des AfAMed, arbeitsmedizinische Regeln und arbeitsmedizinische Empfehlungen zur Konkretisierung der ArbMedVV zu erarbeiten. Zudem soll der Ausschuss das Bundesministerium für Arbeit und Soziales in allen Fragen der arbeitsmedizinischen Vorsorge und des arbeitsmedizinischen Gesundheitsschutzes beraten.[2]

Der AfAMed hat zwölf ehrenamtliche Mitglieder von Seiten der Arbeitgeber, der Gewerkschaften, der Länderbehörden, der gesetzlichen Unfallversicherung und der Wissenschaft.[3] Derzeitiger Vorsitzender des AfAMed ist Stephan Letzel.[4]

Bearbeiten

Einzelnachweise

Bearbeiten
  1. Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin: Geschäftsordnung des Ausschusses für Arbeitsmedizin (AfAMed) (Memento vom 23. September 2015 im Internet Archive; PDF; 71 KB)
  2. Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin: Aufgaben des Ausschusses für Arbeitsmedizin (Memento vom 14. Juli 2015 im Internet Archive)
  3. Mitgliederverzeichnis des Ausschusses für Arbeitsmedizin (AfAMed), Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, abgerufen am 10. August 2015.
  4. Ausschuss für Arbeitsmedizin (AfAMed) Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, abgerufen am 10. August 2015.