Bärenwirtshalde-Steinklinge
Das Gebiet Bärenwirtshalde-Steinklinge ist ein vom Regierungspräsidium Stuttgart am 15. November 1982 durch Verordnung ausgewiesenes Naturschutzgebiet auf dem Gebiet der baden-württembergischen Gemeinde Sulzbach-Laufen.
Naturschutzgebiet „Bärenwirtshalde-Steinklinge“
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Steinklinge | ||
Lage | Sulzbach-Laufen im Landkreis Schwäbisch Hall, Baden-Württemberg, Deutschland | |
Fläche | 5,2 ha | |
Kennung | 1.109 | |
WDPA-ID | 81362 | |
Natura-2000-ID | 81362 | |
Geographische Lage | 48° 57′ N, 9° 50′ O | |
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Einrichtungsdatum | 15. November 1982 | |
Verwaltung | Regierungspräsidium Stuttgart |
Lage und Beschreibung
BearbeitenDas Naturschutzgebiet besteht aus zwei Teilgebieten. Das nördliche Teilgebiet Bärenwirtshalde liegt etwa 500 m südlich von Sulzbach an einem nordostexponierten Hang links des Kochers. Das südliche Teilgebiet liegt etwa 1,5 km westlich von Laufen, ebenfalls nordexponiert in der Steinklinge, einem kleinen Seitental des Kochertals. Die Teilgebiete liegen über einen Kilometer voneinander entfernt. Beide Teilgebiete umfassen bewaldete Steilhänge. Die Waldbestände sind teilweise als Eschen-Ahorn-Schluchtwald, teilweise als Waldmeister-Buchenwald ausgebildet. Stellenweise sind in beiden Teilgebieten Quellaustritte und Felsbildungen vorhanden.
Schutzzweck
BearbeitenWesentlicher Schutzzweck laut Schutzgebietsverordnung ist „die Sicherung und Erhaltung von naturnahen Waldbereichen mit einer seltenen, standortstypischen Flora und Fauna.“
Siehe auch
BearbeitenWeblinks
Bearbeiten- Steckbrief des Naturschutzgebietes Bärenwirtshalde-Steinklinge im Schutzgebietsverzeichnis der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg