Bärenwirtshalde-Steinklinge

Naturschutzgebiet in Baden-Württemberg

Das Gebiet Bärenwirtshalde-Steinklinge ist ein vom Regierungspräsidium Stuttgart am 15. November 1982 durch Verordnung ausgewiesenes Naturschutzgebiet auf dem Gebiet der baden-württembergischen Gemeinde Sulzbach-Laufen.

Naturschutzgebiet „Bärenwirtshalde-Steinklinge“

IUCN-Kategorie IV – Habitat/Species Management Area

Steinklinge

Steinklinge

Lage Sulzbach-Laufen im Landkreis Schwäbisch Hall, Baden-Württemberg, Deutschland
Fläche 5,2 ha
Kennung 1.109
WDPA-ID 81362
Natura-2000-ID 81362
Geographische Lage 48° 57′ N, 9° 50′ OKoordinaten: 48° 57′ 10″ N, 9° 50′ 10″ O
Bärenwirtshalde-Steinklinge (Baden-Württemberg)
Bärenwirtshalde-Steinklinge (Baden-Württemberg)
Einrichtungsdatum 15. November 1982
Verwaltung Regierungspräsidium Stuttgart

Lage und Beschreibung

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Das Naturschutzgebiet besteht aus zwei Teilgebieten. Das nördliche Teilgebiet Bärenwirtshalde liegt etwa 500 m südlich von Sulzbach an einem nordostexponierten Hang links des Kochers. Das südliche Teilgebiet liegt etwa 1,5 km westlich von Laufen, ebenfalls nordexponiert in der Steinklinge, einem kleinen Seitental des Kochertals. Die Teilgebiete liegen über einen Kilometer voneinander entfernt. Beide Teilgebiete umfassen bewaldete Steilhänge. Die Waldbestände sind teilweise als Eschen-Ahorn-Schluchtwald, teilweise als Waldmeister-Buchenwald ausgebildet. Stellenweise sind in beiden Teilgebieten Quellaustritte und Felsbildungen vorhanden.

Schutzzweck

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Wesentlicher Schutzzweck laut Schutzgebietsverordnung ist „die Sicherung und Erhaltung von naturnahen Waldbereichen mit einer seltenen, standortstypischen Flora und Fauna.“

Siehe auch

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Commons: Naturschutzgebiet Bärenwirtshalde-Steinklinge – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien