Bürgergehorsam
Als Bürgergehorsam (auch Bürgerstube) wurde ein städtisches Gefängnis bezeichnet, welches zur Verbüßung von Disziplinar- und Polizeistrafen durch Bürger diente.
Heute findet sich die Bezeichnung noch für Bauwerke, die ursprünglich einmal diesem Zweck dienten, so zum Beispiel der Bürgergehorsam (Osnabrück).
Literatur
Bearbeiten- Bürgergehorsam. In: Preußische Akademie der Wissenschaften (Hrsg.): Deutsches Rechtswörterbuch. Band 2, Heft 4 (bearbeitet von Eberhard von Künßberg). Hermann Böhlaus Nachfolger, Weimar (adw.uni-heidelberg.de – Erscheinungsdatum 1932 oder 1933).