BND-Gesetz

Regelung der Aufgaben und Befugnisse des Deutschen Auslandsgeheimdienstes BND

Das BND-Gesetz (BNDG) vom 20. Dezember 1990 (BGBl. I S. 2954, 2979) regelt Organisation, Aufgaben und Befugnisse des deutschen Auslands-Nachrichtendienstes. Nach § 1 Abs. 1 BNDG ist der Bundesnachrichtendienst (BND) eine Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundeskanzleramtes. Aufgabe des Dienstes ist die Sammlung und Auswertung der zur Gewinnung von Erkenntnissen über das Ausland erforderlichen Informationen (§ 1 Abs. 2 BNDG).

Basisdaten
Titel: Gesetz über den Bundesnachrichtendienst
Kurztitel: BND-Gesetz
Abkürzung: BNDG
Art: Bundesgesetz
Geltungsbereich: Bundesrepublik Deutschland
Rechtsmaterie: Staatsrecht, Nachrichtendienstrecht
Fundstellennachweis: 12-6
Erlassen am: 20. Dezember 1990
(BGBl. I S. 2954, 2979)
Inkrafttreten am: 30. Dezember 1990
Letzte Änderung durch: Art. 4 G vom 6. Mai 2024
(BGBl. I Nr. 149 vom 13. Mai 2024)
Inkrafttreten der
letzten Änderung:
14. Mai 2024
(Art. 37 G vom 6. Mai 2024)
GESTA: B109
Weblink: Text des Gesetzes
Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten.

Zur heimlichen Beschaffung von Informationen darf der BND, wenn dies zur Erfüllung seiner Aufgaben erforderlich ist, nachrichtendienstliche Mittel einsetzen (§ 5 Satz 1 BNDG i. V. m. § 8 Abs. 2 BVerfSchG). Soweit der BND im Inland tätig wird, unterliegen seine Maßnahmen den Vorschriften und der Kontrolle nach dem Artikel 10-Gesetz. Das BND-Gesetz wurde im Dezember 2016 umfangreich durch das Gesetz zur Ausland-Ausland-Fernmeldeaufklärung des Bundesnachrichtendienstes novelliert.

Vorgeschichte

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Rechtsgrundlage für die Errichtung des BND war ein Organisationserlass der Bundesregierung. Diese hielt ein formelles Bundesgesetz nicht für notwendig, weil dem BND keine Hoheitsbefugnisse übertragen werden sollten.[1][2] Erst 1983 wurde mit dem Volkszählungsurteil des Bundesverfassungsgerichts eine gesetzliche Grundlage als erforderlich erachtet. Es dauerte jedoch noch bis Ende 1990, bis das BND-Gesetz verabschiedet wurde.

Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 19. Mai 2020

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Gegen Teile des Gesetzes erhoben im Januar 2018 mehrere Beschwerdeführer, unterstützt durch zivilgesellschaftliche Organisationen – die Gesellschaft für Freiheitsrechte, der Deutsche Journalisten-Verband, die Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union, das Journalisten-Netzwerk n-ost, Netzwerk Recherche und Reporter ohne Grenzen –, Verfassungsbeschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht.[3] Sie wandten sich gegen die „anlasslose“ Massenüberwachung, bei der der BND zur strategischen Fernmeldeaufklärung im Ausland Datenströme ohne konkreten Anlass durchforstet. Die Daten werden zum Teil an ausländische Dienste weitergegeben.[4]

Am 14. und 15. Januar 2020 fand eine mündliche Verhandlung statt.[5] Am 19. Mai 2020 erklärte das Bundesverfassungsgericht Teile des BND-Gesetzes für verfassungswidrig, da es gegen das Fernmeldegeheimnis des Artikels 10 (Art. 10 Abs. 1) und gegen die Pressefreiheit des Artikels 5 (Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG) des Grundgesetzes verstoße. Zudem werde das Zitiergebot nach Artikel 19 GG (Art. 19 Abs. 1 S. 2) verletzt. Bis zum Ablauf des Jahres 2021 musste der Gesetzgeber das Gesetz verfassungskonform ändern. Bis dahin galt es weiter.[6]

Ende September 2020 gab das Bundeskanzleramt den Referentenentwurf zur Änderung des BND-Gesetzes in die Ressortabstimmung.[7] Der Deutsche Bundestag beschloss eine Änderung des BND-Gesetzes, die am 19. April 2021 vom Bundespräsidenten ausgefertigt und zwei Tage später im Bundesgesetzblatt verkündet wurde.

Literatur

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Einzelnachweise

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  1. Johannes Erasmus: Der geheime Nachrichtendienst. 1. Auflage. Musterschmidt, Göttingen 1952.
  2. Thomas Wolf: Die Entstehung des BND. Aufbau, Finanzierung, Kontrolle (= Jost Dülffer, Klaus-Dietmar Henke, Wolfgang Krieger, Rolf-Dieter Müller [Hrsg.]: Veröffentlichungen der Unabhängigen Historikerkommission zur Erforschung der Geschichte des Bundesnachrichtendienstes 1945–1968. Band 9). 1. Auflage. Ch. Links Verlag, Berlin 2018, ISBN 978-3-96289-022-3, S. 307 ff.
  3. BND-Gesetz – GFF – Gesellschaft für Freiheitsrechte e. V. Abgerufen am 7. Mai 2020.
  4. Anlasslose Massenüberwachung des BND ist unrecht. In: faz.net. 19. Mai 2019, abgerufen am 19. Mai 2020.
  5. Bundesverfassungsgericht - Termine - Urteilsverkündung in Sachen „Strategische Ausland-Ausland-Fernmeldeaufklärung des Bundesnachrichtendienstes“. Abgerufen am 7. Mai 2020.
  6. Urteil des Ersten Senats: 1 BvR 2835/17. Bundesverfassungsgericht, 19. Mai 2020, abgerufen am 19. Mai 2020.
  7. Referentenentwurf des Bundeskanzleramtes – Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Bundesnachrichtendienst zur Umsetzung der Vorgaben aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 19. Mai 2020 (1 BvR 2835/17). In: netzpolitik.org. 29. September 2020, abgerufen am 30. September 2020 (Volltext des Referentenentwurfes).