Bang-Pakong-Eisenbahnbrücke

Eisenbahnbrücke in Thailand

Die Bang-Pakong-Eisenbahnbrücke (thailändisch สะพานข้ามแม่น้ำบางปะกง) ist eine Eisenbahnbrücke im Zuge der Bahnstrecke Chachoengsao Junction–Sattahip und die längste Eisenbahnbrücke in Thailand.

Bang-Pakong-EisenbahnbrückeBW
Nutzung Eisenbahn
Überführt Bahnstrecke Chachoengsao Junction–Sattahip der Thailändischen Staatsbahn
Querung von Mae Nam Bang Pakong
Ort Chachoengsao
Konstruktion Betonbrücke
Gesamtlänge 1743,20 m
Anzahl der Öffnungen 107[1]
Längste Stützweite 30 Meter
Baubeginn 1981
Eröffnung 1984
Lage
Koordinaten 13° 41′ 45″ N, 101° 5′ 26″ OKoordinaten: 13° 41′ 45″ N, 101° 5′ 26″ O
Bang-Pakong-Eisenbahnbrücke (Thailand)
Bang-Pakong-Eisenbahnbrücke (Thailand)

Geografische Lage

Bearbeiten

Die Brücke führt über den Mae Nam Bang Pakong in Chachoengsao und über Teile der Stadt.

Geschichte

Bearbeiten

Bereits 1908 erreichte die Ostbahn von Bangkok-Hua Lamphong kommend, mit Zielrichtung nach französisch-Indochina, Chachoengsao. Der Weiterbau scheiterte zunächst an den Kosten für die hier erforderliche, absehbar große Brücke über den Bang Pakong. Auch als 1922 der Weiterbau der Ostbahn begann, wurde die teure Querung des Bang Pakong vermieden. Vielmehr wurde die Strecke in nördliche Richtung weitergebaut, um erst viel weiter nördlich einen großen Bogen nach Osten zu schlagen, aber immer am Westufer des Flusses zu bleiben und so Aranyaprathet zu erreichen.[2] Erst als 1977 seitens der thailändischen Regierung der Eisenbahnanschluss an die neuen Überseehäfen, die Bahnstrecke Chachoengsao Junction–Sattahip, beschlossen wurde, war der Brückenbau unvermeidlich, um den Anschluss an das Bestandsnetz der Eisenbahn herzustellen. Der Bau wurde 1981 begonnen und 1984 fertiggestellt.[3]

Literatur

Bearbeiten
  • B. R. Whyte: The Railway Atlas of Thailand, Laos and Cambodia. White Lotus Co Ltd, Bangkok 2010, ISBN 978-974-480-157-9

Einzelnachweise

Bearbeiten
  1. Whyte: The Railway Atlas, S. 88.
  2. Whyte: The Railway Atlas, S. 34.
  3. Whyte: The Railway Atlas, S. 81.