Bartholome Widmer

17.9.1713 Hundwil, 20.1.1796 Stein (AR), ref., von Stein. Sohn des Ulrich, Ratsherrn, und der Anna geb. Nabulon. ∞ 1735 Anna Widmer, Tochter des Ulrich. W. f

Bartholome Widmer (* 17. September 1713 in Hundwil; † 20. Januar 1796 in Stein; heimatberechtigt in Stein) war ein Schweizer Gemeindehauptmann und langjähriges Mitglied des Kleinen Rats aus dem Kanton Appenzell Ausserrhoden.

Bartholome Widmer war ein Sohn von Ulrich Widmer, Ratsherr, und Anna Nabulon. Im Jahr 1735 heiratete er Anna Widmer, Tochter von Ulrich Widmer. Widmer führte ab 1746 ein Gasthaus in Stein.

Von 1747 bis 1749 war er Hauptmann der Unteren Rhode der Gemeinde Hundwil, ab 1749 bis 1774 Gemeindehauptmann und Kanzleischreiber der neuen Gemeinde Stein. Von 1749 bis 1779 hatte er das Amt des Landesbauherrn und ab 1774 bis 1776 dasjenige des Landesfähnrichs inne. Von 1776 bis 1778 amtierte er als Landeshauptmann, ab 1778 bis 1782 als Landesseckelmeister und von 1782 bis 1786 als Landesstatthalter.[1] Er trat aus gesundheitlichen Gründen zurück.

Widmer gehörte von 1747 bis 1749 zu den Initianten der Abtrennung der Unteren Rhode von der Gemeinde Hundwil und der Gründung der Gemeinde Stein.

Literatur

Bearbeiten
  • Heinrich Nötzli: Das zweihundertjährige Bestehen von Stein im Kanton Appenzell Ausser-Rhoden: ein geschichtliches Dokument über den Freiheitswillen einer kleinen Landgemeinde. Schläpfer, Herisau 1949.
  • Willi Rohner, Willy Ringeisen, Paul Preisig: 250 Jahre Gemeinde Stein AR: 1749–1999. Rheintaler Druckerei und Verlag, Berneck 1999.
Bearbeiten

Einzelnachweise

Bearbeiten
  1. Zur Funktion der Landesämter (Landesbauherr, Landesfähnrich, Landeshauptmann, Landammann) vgl. Otto Tobler: Entwicklung und Funktionen der Landesämter in Appenzell A. Rh. vom Ende des 14. Jahrhunderts bis zur Gegenwart. Dissertation Universität Bern 1905. In: Appenzellische Jahrbücher. 34. Jg., 1906, doi:10.5169/seals-265358#9, S. 1–164, hier v. a. ab S. 71 (archiviert in E-Periodica der ETH Zürich).
  Diese Fassung des Artikels basiert auf dem Eintrag im Historischen Lexikon der Schweiz (HLS), der gemäss den Nutzungshinweisen des HLS unter der Lizenz Creative Commons – Namensnennung – Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0 International (CC BY-SA 4.0) steht. Sollte der Artikel so weit überarbeitet und ausgebaut worden sein, dass er sich erheblich vom HLS-Artikel unterscheidet, wird dieser Baustein entfernt. Der ursprüngliche Text und ein Verweis auf die Lizenz finden sich auch in der Versionsgeschichte des Artikels.