Bayerischer Staatspreis für Musik
Der Bayerische Musikpreis wird vom Bayerischen Staatsminister für Wissenschaft und Kunst grundsätzlich alle zwei Jahre verliehen und umfasst alle Sparten der Musik, einschließlich der Laienmusik. Er wird sowohl an Einzelpersönlichkeiten als auch an Ensembles vergeben, die sich durch herausragende Leistungen oder innovative Konzepte in besonderer Weise um die Musik, das Singen und Musizieren in Bayern verdient gemacht haben. Die Bayerischen Musikpreise in der Kategorie „Laienmusizieren“ sind jeweils mit 3.000 Euro dotiert.
Vorschlagsberechtigt sind die im Bayerischen Musikrat vertretenen Verbände. Die Entscheidung des Staatsministers wird von einem Gutachterausschuss, der vom Staatsministerium berufen wird, vorbereitet.[1]
Preisträger
Bearbeiten2013
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Professionelles Musizieren
Sonderpreis
2015
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- Blaskapelle Höhenkirchen-Siegertsbrunn
- Puchheimer Jugendkammerorchester
Professionelles Musizieren
Sonderpreis
2017
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- Bläserakademie „advanced“ des Musikbundes von Ober- und Niederbayern
- Bayerischer Landesjugendchor
Professionelles Musizieren
Sonderpreis
2020
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- MonteverdiChor Würzburg
- Gloria Brass
Professionelles Musizieren
Sonderpreis
2023
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- Markus Zwink
- via-nova-chor München
Professionelles Musizieren
Sonderpreis
Weblinks
Bearbeiten- Bayerischer Musikpreis beim Bayerischen Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst
- Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst vom 14. März 2020
Einzelnachweise
Bearbeiten- ↑ https://www.bayerischer-musikrat.de/Foerderung/Bayerischer%20Staatspreis%20f%C3%BCr%20Musik/Allgemeine%20Informationen
- ↑ https://www.bayerischer-musikrat.de/BayerischerMusikpreis/Aktuelles
- ↑ https://www.bayern.de/bayerischer-staatspreis-fr-musik-2023-fnf-auszeichnungen-fr-bayerische-knstlerinnen-und-knstler/, abgerufen am 11. November 2024.