Bedarfsgegenstand

Mittel und Gegenstände die mit Menschen oder mit am Menschen angewendeten Substanzen in Berührung kommen

Bedarfsgegenstand ist ein Begriff des deutschen Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB), das Bedarfsgegenstände definiert als[1]:

  1. Materialien und Gegenstände im Sinne des Artikels 1 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 1935/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. Oktober 2004[2] (Lebensmittelkontaktmaterialien bzw. Lebensmittelbedarfsgegenstände)[3],
  2. Packungen, Behältnisse oder sonstige Umhüllungen, die dazu bestimmt sind, mit kosmetischen Mitteln in Berührung zu kommen,
  3. Gegenstände, die dazu bestimmt sind, mit den Schleimhäuten des Mundes in Berührung zu kommen,
  4. Gegenstände, die zur Körperpflege bestimmt sind,
  5. Spielwaren und Scherzartikel,
  6. Gegenstände, die dazu bestimmt sind, nicht nur vorübergehend mit dem menschlichen Körper in Berührung zu kommen, wie Bekleidungsgegenstände, Bettwäsche, Masken, Perücken, Haarteile, künstliche Wimpern, Armbänder,
  7. Reinigungs- und Pflegemittel, die für den häuslichen Bedarf oder für Bedarfsgegenstände im Sinne der Nummer 1 bestimmt sind,
  8. Imprägnierungsmittel und sonstige Ausrüstungsmittel für Bedarfsgegenstände im Sinne der Nummer 6, die für den häuslichen Bedarf bestimmt sind,
  9. Mittel und Gegenstände zur Geruchsverbesserung in Räumen, die zum Aufenthalt von Menschen bestimmt sind.
Symbol in der EU zur Kennzeichnung von Materialien mit Lebensmittelkontakt wie z. B. Verpackungen

Die Bedarfsgegenständeverordnung (BedGgstV) legt fest, welche Materialien für Bedarfsgegenstände und Lebensmittelverpackungen (Lebensmittelkontaktmaterialien bzw. Lebensmittelbedarfsgegenstände) erlaubt sind[4] und wie hoch die Kontamination auf den Körper bzw. aus der Verpackung in die Lebensmittel sein darf.

Keine Bedarfsgegenstände sind Gegenstände, die

Einzelnachweise

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  1. gemäß § 2 Absatz 6 LFGB
  2. VERORDNUNG (EG) Nr. 1935/2004 über Materialien und Gegenstände, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen (PDF)
  3. Merkblatt Informationen zu allgemeinen Anforderungen sowie zur Kennzeichnung von Lebensmittelbedarfsgegenständen. (PDF; 95 kB) Chemische und Veterinäruntersuchungsämter Baden-Württemberg, Stand Juli 2023, 1. Januar 2006, abgerufen am 22. Februar 2013.
  4. Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit: Beispiele für Bedarfsgegenstände nach LFGB, aufgerufen am 27. April 2014.