Behindertenrecht
Recht mit dem Ziel, die Rechte von Menschen mit Behinderungen gesetzlich zu schützen und zu stärken
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Das Behindertenrecht ist ein juristisches Querschnittsgebiet, das die Rechtsstellung von Menschen mit Behinderung betrifft. Es erstreckt sich insbesondere auf Regelungen im Sozial-, Arbeits- und Steuerrecht sowie auf gesetzliche Verpflichtungen zur Gleichstellung und Barrierefreiheit.[1]
Internationales Recht
BearbeitenNationales Recht
BearbeitenDeutschland
Bearbeiten- Benachteiligungsverbot (Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG)
- Behindertengleichstellungsgesetz (BGG)
- Neuntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) – Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen:
- Teil 1: Regelungen für Menschen mit Behinderungen und von Behinderung bedrohte Menschen;
- Teil 2: Besondere Leistungen zur selbstbestimmten Lebensführung für Menschen mit Behinderungen (Eingliederungshilferecht);
- Teil 3: Besondere Regelungen zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen (Schwerbehindertenrecht).
Österreich
Bearbeiten- Bundesbehindertengesetz (BBG)
Schweiz
Bearbeiten- Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG)
Einzelnachweise
Bearbeiten- ↑ vgl. Gesetze und Rechtsgrundlagen Seh-Netz e.V., abgerufen am 16. Februar 2021.