Eigentlich gehört alles, was jetzt in "Schwerbehindertenrecht" steht, unter das Lemma "Behindertenrecht", denn Schwerbehindertenrecht ist ja nur ein Teilgebiet - mit einem graduellen Unterschied - innerhalb des Oberbegriffes "Behindertenrecht". Vielleicht ändert das mal jemand, der sich in solchen organsiatorischen Dingen besser auskennt. (Diesen Text habe ich sinngemäß auch in die Diskussion zu "Schwerebehindertenrecht" eingesetzt)--Dr.cueppers 11:46, 25. Jun 2006 (CEST)

Ergänzung: Dasselbe gilt sinngemäß für "Schwerbehindertenausweis" --Dr.cueppers 13:30, 25. Jun 2006 (CEST)